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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

TirolerseTageszeitung

„Innsbruck besteht auf ‚Wohnungsnotstand“‘“, Seite 10
15.8.2024

Innsbruck besteht auf
„Wohnungsnotstand“

Die Stadtführung nimmt das jüngste negative
Prüfungsergebnis des Landes nicht zur Kenntnis.

Innsbruck - Der Konflikt
zwischen Land Tirol und
Stadt Innsbruck in Sachen
„Wohnungsnotstand“ geht
weiter: In seiner gestrigen
Sitzung bekräftigte der
Stadtsenat die Ausrufung
des Wohnungsnotstandes
in Innsbruck - und nahm
den aktuellen Bericht des
Landes mehrheitlich nicht
zur Kenntnis.

Wie berichtet, hatte die
schwarz-rote Landesregierung der Landeshauptstadt bei der beantragten
Verordnung eines Wohnungsnotstandes zuletzt
eine Absage erteilt: Gemäß
Prüfung des Landes liege der quantitative Wohnungsbedarf — Anteil der
Wohnbevölkerung, die als
wohnungssuchend anerkannt ist — unter den erforderlichen zwei Prozent.
Dies wäre aber Voraussetzung für die Aktivierung
des sog. „Bodenbeschaffungsgesetzes“, von dem
sich die Stadt Fortschritte

beim leistbaren Wohnen
(Eintritt in Grundstücksverkäufe etc.) erhofft.

Die Mitglieder der Stadtregierung übten gestern
Kritik in Richtung Land:
„Für Innsbruck sind sämtliche Hebel zur Schaffung
leistbaren Wohnraums für

‚ ‚ Gemäß den Be-

rechnungen der
Stadt besteht sehr
wohl ein quantitativer
Wohnungsfehlbestand von über 2 %.“

Georg Willi
(Vizebürgermeister)

die Bevölkerung anzuwenden — selbstverständlich
auch jene der Bodenbeschaffungs-Verordnung“,
erklärte Bürgermeister Johannes Anzengruber (JA).
Stadträtin Janine Bex
und Vize-BM Georg Willi
(Grüne) verweisen auf
eine Einschätzung der

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Stadtplanung, wonach
das Land in seiner Auslegung zur Berechnung des
quantitativen Wohnungsfehlbestands „nicht die exakten Kriterien gemäß Bodenbeschaffungsgesetz“
anwende. Durch diese Art
der Berechnung würden
etwa Personen nicht adäquat berücksichtigt, „die
bereits jetzt in Innsbruck
wohnen und durch veränderte Lebensverhältnisse
und/oder Erreichung der
Hauptwohnsitzdauer von
mindestens fünf Jahren
zukünftig den Kriterien
der Vormerkliste entsprechen“.

Das Land habe „die bundesgesetzliche Pflicht, dem
Antrag nachzukommen“,
sobald in einer Gemeinde
mehr als 2% anerkannte
Wohnungssuchende vorhanden sind, ergänzt Vize-
BM Elli Mayr (SPÖ). „Es
obliegt nicht dem Land,
eine Bewertung bzw. Prüfung vorzunehmen.“ (md)