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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_08_21_Presse_OCR
- S.31
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Bezirksblätter Innsbruck
„Schluss mit Chaos auf den Straßen“, Seite 2+3
Schluss mit Chaos auf den Straßen
Neue E-Scooter-Parkplätze sollen das „Wildabstellen“ der Fahrzeuge in Innsbruck
künftig verhindern.
GEORG HERRMANN
Für die E-Scooter beginnt mit
dem 2. September ein neues
Zeitalter. Dann tritt die neue
Vereinbarung der Stadt Innsbruck mit den Leihanbietern
der E-Scooter in Kraft, Die drei
E-Scooter-Verleiher dürfen maximal je 225 E-Scooter anbieten.
Im Stadtgebiet sind Free-Floating-Bereiche und Sperrzonen
vorgesehen. Eine Sperrzone
wird für die Innenstadt und Bereiche der Stadtteile Wilten und
Pradl eingerichtet. Innerhalb
der Sperrzone ist das freie Abstellen von E-Scootern untersagt. Ein Abstellen von E-Scootern innerhalb der Sperrzone
StR Marielle Lutz informiert über
die Änderungen am 2.9.
Foto: Lutz
ist nur an eigens gekennzeichneten Abstellplätzen gestattet,
StR Mariella Lutz informiert
auf ihrer FB-Seite über die Fortschritte: „Herrenlos abgestellte
E-Scooter gehörten bisher leider zum Stadtbild. Sie stellten
ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und versperrten diverse
Bereiche. Mit der neuen Verordnung zwischen Stadt Innsbruck
und den E-Scooter Betreibern,
welche ab dem 2. September
wie geplant in Kraft tritt, soll in
der festgelegten Sperrzone dies
zen kontrolliert. In den Free-
Floating-Bereichen ist seitens
der E-Scooter-Verleiher darauf
endgültig der Vergangenh
angehören. Eine technische
Adaptierung macht es möglich,
dass Scooter nur mehr an eigens geschaffenen Stellplätzen
zurückgegeben und in Betrieb
genommen werden können.
Diese Stellplätze werden derzeit von meinem zuständigen
Ressort im Amt Tiefbau umgesetzt. Die 34 Plätze werden
entsprechend markiert und
die Beschilderungen werden
gleichzeitig aufgestellt. So-
ver i na
werden. Der _E-Scooter-Verleiher wird die notwendigen
technischen Vorkehrungen
treffen, dass innerhalb der E-
Scooter-Sperrzonen die E-Scooter faktisch nicht zurückgegeben werden können und wird
ausschließlich die definierten
Abstellplätze werden.
zu achten, das E-Scooter nicht
SE E 11
Die Abstellflächen
Im Innenstadtbereich sind fol-
mit wird ein lang b
Missstand endlich behoben.”
Vere
Diese E-Scooter-Abstellplätze
stehen frei für jedermann zu
denselben Bedingungen zur
Verfügung und es wird keine
Anzahl an zugewiesenen Plät-
gende Abstellflächen geplant:
Heiliggeiststraße, Lieberstraße,
Süeckbacherstraße, Christoph-
Probst-Platz, Salurner Straße,
Brixner Straße, Bozner Platz,
Eduard-Wallnöfer-Platz, Maria-
Theresien-Straße, Prof.-Franz-
Mair-Gasse, Höttinger Au,
Fallmerayerstraße, Kaiser-Josef-
Straße, Adolf-Pichler-Platz, Inn-
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Neu in Innsbruck: markierte „Parkplätze“ für E-Scooter sollen für mehr
Sicherheit in der Stadt sorgen.
rain, Herzog-Siegmund-Ufer,
Universitätsstraße, _Claudiastraße, Kochstraße, Rennweg,
Innstraße 38, Kapuzinergasse,
Innstraße, Tschamlerstraße,
Stafflerstraße, Innerkoflerstraße, Sonnenburgstraße, Wiltener Platzl, Peter-Mayr-Straße,
Innrain 95, Speckbacherstraße,
Fritz-Pregel-Straße, Schöpfstraße 17 und Schöpfstraße 45.
Foto: X/Auggi
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