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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_08_29_Presse_OCR
- S.21
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Bezirksblätter Innsbruck
„Verhindert bei der Nationalratswahl?“, Seite 4
Verhindert bei der
Nationalratswahl?
Wer bei den Nationalratswahlen
verhindert ist, kann im Rathaus
eine Wahlkarte beantragen und
per Briefwahl abstimmen. Das
Wahlkartenbüro hat vom 29. August bis 27. September geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 8 bis
17 Uhr und freitags von 8 bis 12
Uhr. Um eine Wahlkarte persönlich zu beantragen, muss man Eeinen amtlichen Lichtbildausweis
mitbringen. Digitale Ausweise wie
der Führerschein werden nicht akzeptiert. Alternativ kann die Wahlkarte auch online bis zum 25. September oder per Post beantragt
werden, ebenfalls bis zum 25. September. Wer bettlägerig ist, kann
bis zum 27. September, 12 Uhr,
einen Antrag stellen, damit eine
Wahlbehörde nach Hause kommt.
Die ausgefüllte Wahlkarte muss
spätestens am 29. September um
17 Uhr im Rathaus angekommen
sein, per Post, Bote oder durch
persönliche Abgabe. Alternativ
kann sie auch am Wahltag in einem Wahllokal, während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
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