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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_05_9_Presse_OCR

- S.14

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tirol.orf.at

MEHR ZUM THEMA

Bausperren sorgten bereits für heftige
Diskussionen

Die Pläne der Innsbrucker Stadtkoalition hatten seit ihrer
Ankündigung im April gehörigen politischen Staub
aufgewirbelt und zu Kritik von Eigentümern geführt.
Denn am Ende des Prozesses - der Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) - sollen die
betroffenen rund zehn Hektar von 26 Grundeigentümern als
Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau ausgewiesen werden.
Maximal 50 Prozent der mindestens 2.500 Quadratmeter großen
Flächen müssen entweder an die Stadt oder einen gemeinnützigen
Bauträger zu Wohnbauförderkonditionen verkauft werden. Geschieht
dies nicht, erfolgt nach zehn Jahren eine Rückwidmung ins Freiland —-
mit erheblichem Wertverlust. Betroffen sind neben Privatpersonen
auch kirchliche Einrichtungen, Investoren oder Grundbesitzer aus dem
Ausland.

Eingriff in Privatgrund für sozialen
Wohnbau

red, tirol.ORF.at/Agenturen

Link:
https://tirol.orf.at/stories/3304534/

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