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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_08_30_Presse_OCR

- S.10

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Kronenzeitung

Apartment nicht offiziell:
„Es ist klar, dass es sich um
eine Schwarzvermietung
handelt. Sie haben an dieser
Adresse nichts gemeldet.“
Ein Bericht sei an das
Land Tirol geschickt worden. Dort betont man, dass
die MLandesabteilung für
Tourismus und -beitragsservice für die Aufsicht über die
Verbände oder die Aufenthaltsabgabe zuständig Sei.
„Für die Einhaltung der erforderlichen Hygienebestimmungen zeichnet die jeweils zuständige Gewerbebe-

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Schwurzvermmtun

Es ist klar, dass es sich um
eine Schwarzvermietung
handelt. Der Tourismusverband hat an dieser
Adresse nichts gemeldet.

Die betroffene Frau

hörde verantwortlich.“ Das
ist das „Referat für Gewerbe
und Betriebsanlagen“ der
Stadt Innsbruck. Dieses erklärt, dass es Meldungen
über Bettwanzen selten gebe

— heuer erst eine. Die Gewerbeordnung sehe Möglichkeiten vor, um bei
Missständen _ einzugreifen: „Diese reichen von
der Stilllegung von Maschinen, Geräten oder
Ausrüstungen, der Verfügung von anderen Vorkehrungen bis hin zur
gänzlichen oder teilweisen Schließung eines Betriebes“, so das Referat.
Im Fall der „Wanzen-
Wohnung“ sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
worden. M. Oberbichler

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