Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_08_31_Presse_OCR
- S.8
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tirol.orf.at
E-Scooter werden oft auf Gehsteigen abgestellt
Eigens gekennzeichnete Abstellplätze für E-Scooter
Die Innsbrucker Innenstadt sowie Teile der Stadtteile Wilten und Pradl
sind ab 2. September eine Sperrzone. Hier ist künftig das freie
Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich. Stattdessen müssen die
E-Scooter auf speziell gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.
ORF.at/Praxmarer
Die E-Scooter-Verleiher müssen die notwendigen
technischen Vorkehrungen treffen, um dies zu
gewährleisten, erklärte Bex. Außerdem habe jeder der
drei E-Scooter-Betreiber eine Servicehotline, die an
sieben Tagen der Woche erreichbar ist, eingerichtet.
„Jeder E-Scooter-Betreiber ist nach der Übereinkunft mit
der Stadt Innsbruck dazu verpflichtet binnen längstens
vier Stunden Verkehrsbehinderungen oder Störfälle zu
entfernen“, betonte Stadträtin Janine Bex.
Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h limitiert
Limitiert ist künftig auch die Zahl der E-Scooter. Jeder der
derzeit drei Anbieter darf höchstens 225 E-Scooter im
Angebot haben. Zudem enthält die Vereinbarung mit der Stadt
Innsbruck eine Geschwindigkeitsbeschränkung im gesamten
Stadtgebiet auf 20 km/h.
In den für den Fahrradverkehr freigegebenen Fußgängerzonen gilt eine
Beschränkung auf 8 km/h. Diese Begrenzungen müssen technisch
gewährleistet werden.
In Innsbruck gibt es künftig 34 gekennzeichnete Abstellmöglichkeiten für E-Scooter
Außerhalb der Sperrzone gibt es künftig einen „Free Floating-Bereich“,
in dem die Nutzer stärker darauf hingewiesen werden, die E-Scooter
nicht verkehrsbehindernd abzustellen.
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