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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_09_4_Presse_OCR
- S.7
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Tiroler Tageszeitung
„E-Scooter-Betreiber sollen Parkgebühren zahlen“, (Leserbrief) Seite 24
E-Scooter-Betreiber sollen
Parkgebühren zahlen
Thema: „34 fixe Stellflächen für
Scooter“, TT, 30.8.
Es muss stark daran gezweifelt werden, dass die
Ausweisung fixer Stellflächen
von Erfolg gekrönt sein wird.
In anderen Städten scheitert dieses System an den
Nutzer:innen und an mangelnder Sorgfalt der Betreiber. Dazu liegt eine unglaubliche Ungleichbehandlung
vor: Autofahrer:innen bezah-
len Kurzparkzonengebühr.
Leih-E-Scooter-Anbieter können unentgeltlich die Parkflächen für ihren Betriebsgewinn nutzen. Es handelt sich
um privatwirtschaftliche, auf
Gewinn ausgerichtete Unternehmen - deswegen muss die
Stadt Innsbruck für die Benutzung des öffentlichen Raums
eine entsprechende Gebühr
einfordern.
Wolf Grünzweig, 6020 Innbruck
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