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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Stoll droht das Aus als Stadtrat‘, Seite 17

Stoll droht das Aus als Stadtrat

Rechtsausschuss des Innsbrucker Gemeinderates erkannte eine Amts-Unvereinbarkeit.

Innsbruck - Eine Abstimmung des Rechtsausschusses
im Innsbrucker Gemeinderat
sorgt bei Oppositions-Stadtrat
Markus Stoll („Das neue Innsbruck“) für Unmut: Vergangene Woche haben die Mitglieder
des Ausschusses dafür gestimmt, dass seine Tätigkeit als

Geschäftsführer eines Holzunternehmens mit seinem Amt als
nicht amtsführender Stadtrat
nicht zu vereinen sei. Die Krone berichtete zuerst. Grundlage
dafür ist das Unvereinbarkeitsund Transparenzgesetz.

Stoll, der kein Ressort führt
und dessen Geschäftsführer-

Markus Stoll versteht nicht, worin die Unvereinbarkeit bei seiner nicht

amtsführenden Tätigkeit liegen soll.

Foto: TT/Liebl

tätigkeit außerhalb von Innsbruck liegt, wundert sich gegenüber der TT: „Ich verstehe
nicht, worin diese Unvereinbarkeit liegen soll. Ich habe
weder ein Büro noch ein Budget und kann nicht einmal Vorlagen im Stadtsenat machen.“

Benjamin Plach (SPÖ) vom
Rechtsausschuss sieht unterdessen die rechtliche Grundlage klar geregelt: „Am Anfang
jeder Amtsperiode gibt es eine
bundesgesetzliche Verpflichtung, die Tätigkeit der Stadtsenats-Mitglieder nach dem
Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz zu überprüfen.
Das haben wir gemacht“, erklärt er. Laut Bundestransparenzgesetz ist die Tätigkeit eines
Mitglieds des Stadtsenats nicht
zeitgleich mit der Führungsposition einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vereinbar,
was bei Stoll der Fall sei.

Seite 5 von 12

Zur Absicherung habe man
sich aber auch noch beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts rückversichert, erklärt Plach. „Die Auskunft von
dort war eindeutig. Weil es sich
um eine so verantwortungsvolle Tätigkeit handelt, gibt
es keine Ausnahmen“, schildert er. „Auch wenn Stoll nicht
amtsführend ist und das Unternehmen nicht in Innsbruck
ist. Somit liegt auf jeden Fall
eine Unvereinbarkeit vor, über
die wir auf Basis einer bundesgesetzlichen Grundlage abzustimmen hatten.“

Der Ball liegt nun bei Stoll:
Er hat die Möglichkeit, binnen einer dreimonatigen Frist
Stellung zu nehmen. Kommt
es hart auf hart, muss er seine
Geschäftsführer- Tätigkeit zurücklegen oder seinen Stadtsenats-Posten listenintern
abgeben. (rena)