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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Kinderbetreuung in die Hände des Landes legen“, (Leserbrief), Seite 27

Kinderbetreuung in die
Hände des Landes legen

Thema: Artikel „Stolperstart für Pilotregionen“, TT, 23.9.

D ie Landesregierung hat
sich von ihrem Versprechen verabschiedet, einen individuellen, das heißt einklagbaren, Rechtsanspruch auf
einen Kinderbetreuungsplatz
einzuführen. Jetzt müssen
Mattle und Dornauer auch
noch ihre „Vermittlungsrecht“
genannte Schmalspurvariante
auf die lange Bank schieben,
die freilich mit einem klagbaren Anspruch der Eltern
nichts mehr zu tun hat.
Allerdings war dieses Scheitern angesichts der derzeitigen Kompetenzlage im Bereich der Elementarbildung
vorprogrammiert. Nach dem
geltenden Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) sind die
Gemeinden die Träger der institutionellen Kinderbetreu-

ung und haben diese Aufgabe
im eigenen Wirkungsbereich
wahrzunehmen. Der Landesregierung obliegt lediglich die
rechtliche und pädagogische
Aufsicht über die Kinderbetreuungseinrichtungen, aber
sie hat keinerlei Befugnisse
im Rahmen der Aufnahme
von Kindern (schon gar nicht,
wenn diese aus anderen Gemeinden kommen).

Vor diesem Hintergrund
verwundert es nicht, wenn der
Gemeindeverband Bedenken
gegen die geplante Landesvermittlung anmeldet. Auf die
Gemeinden könnten nämlich
Mehrkosten aufgrund von zusätzlichen Plätzen und mehr
Personal zukommen. Und
dass man in der Landesregierung noch nicht einmal weiß,
ob nur die berufstätigen oder
alle Eltern in den Genuss der
Vermittlung kommen, ist auch
wenig Vertrauen erweckend.

Dabei wäre die Sache rasch
zu lösen, wenn man endlich
die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in einer Hand
zusammenführt. Man darf den
Gemeinden die Elementarbildung nicht länger überlassen.
Vielmehr muss das TKKG dahingehend geändert werden,
dass die Zuständigkeit auf das
Land übergeht. Nur dann kann
ein den VIF-Kriterien (Vereinbarkeit von Beruf und Familie)
entsprechendes, flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen mit
echtem Rechtsanspruch für
die Eltern geschaffen werden.
Selbstverständlich müsste das
Land in diesem Fall auch das
gesamte Personal übernehmen und bezahlen; bei den
Gemeinden verbliebe - wenn
überhaupt - die Errichtung
und Erhaltung der Gebäude.

Dr. Günther Hye, 6020 Innsbruck

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