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Jahr: 2024

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Kronenzeitung

Besuch beim Fundservice

Sabine Kröß-Tunner ist Referentin für das Bürger- und Fundservice im Stadtmagistrat

Innsbruck. Im Interview spricht sie über ihren Beruf und über besonders kuriose Funde.

Moment der Unachtsam-

keit und schon hat man
aus Versehen etwas im Zug,
im Cafe oder im Park vergessen. Besonders wenn es
sich um einen Gegenstand
mit hohem materiellen oder
ideellen Wert handelt, hofft
man, diesen so schnell wie
möglich _ wiederzubekommen. Damit das gelingt, sollte der erste Weg direkt in das
Fundservice der _ eigenen
Stadt oder Gemeinde führen. Sabine Kröß-Tunner
vom Fundservice Innsbruck
verrät, welche Rechte und
Pflichten man als Finder hat
und welche Aufgaben das
Fundservice übernimmt.

l eder kennt es: Ein kurzer

Frau Kröß-Tunner, wie lange gibt es das Innsbrucker
Fundservice bereits?

Das Fundamt gibt es
schon sehr lange. Im
Februar 2003 ist es aber vom
Zuständigkeitsbereich der
Polizei in jenen der Gemeinden übergegangen. Seitdem
ist in Innsbruck das Stadtmagistrat dafür zuständig.

Wie verhalte ich mich korrekt, wenn ich etwas finde?

Wenn man etwas findet,
ist man dazu verpflichtet, es
im Fundservice abzugeben,
sofern es den Wert von 10 €
übersteigt. Kaputte Gegenstände oder Funde, die weniger als 10 € wert sind, muss
man nicht abgeben. Da die
Wertgrenze aber nicht so
leicht einschätzbar ist, empfehle ich, alle Gegenstände,
die noch brauchbar sind,
zum Fundservice zu bringen.

Wie viel Finderlohn steht
mir bei einem Fund zu?

Der Finderlohn ist privatrechtlich geregelt. Hier müssen sich Verlustträger und
Finder miteinander einigen,
die Behörde mischt sich
nicht ein. Generell hat man

als Finder aber das Anrecht
auf eine Entlohnung. Bei
verlorenen Sachen beträgt
diese 10 % des Sachwertes
bei einem Wert bis 2000 €.
Bei vergessenen Gegenständen, die maximal 2000 €
wert sind, beträgt der Finderlohn nur noch 5 % des
Sachwertes. Ist der Fundgegenstand sogar mehr als
2000 € wert, dann halbiert
sich der Prozentsatz in beiden Fällen.

Was ist der Unterschied
zwischen verlorenen und vergessenen Gegenständen?

Ein Gegenstand gilt als
„verloren“, wenn er dem Besitzer versehentlich im öffentlichen Raum, z.B. auf
der Straße, abhanden
kommt. Bleibt ein Gegenstand aber versehentlich an
einem Ort zurück, der unter
der Aufsicht einer anderen
Person steht, z.B. im Hotel
oder Zug, dann gilt der
Gegenstand als „vergessen“.

Wie lange werden Fundstücke im Lager des Fundbü-

ros aufbewahrt?
Die gesetzliche Aufbewahrungszeit beträgt ein

halbes Jahr für Gegenstände, die einen Wert von weniger als 100 € haben und ein
ganzes Jahr für Gegenstände, die mehr als 100 € wert
sind. Melden sich die rechtmäßigen Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, wird
der Finder verständigt und
der Gegenstand an diesen
ausgehändigt.

Was passiert mit den Fundsachen, wenn der Finder unbekannt ist?

Das kommt auf die Art
des Gegenstands an. Persönliche Dinge wie Schlüssel
müssen wir vernichten. Gut
erhaltene Kleidung vergeben
wir an die Firma Wams. Viele Fundstücke werden auch

dem Dorotheum zum freien
Verkauf zur Verfügung gestellt. Generell gilt, dass der
Großteil aller Gegenstände
an karitative Einrichtungen
geht. Unser Ziel ist es, aus
den nicht abgeholten Fundsachen den größtmöglichen
Nutzen für die Allgemeinheit zu ziehen.

Wie viele Gegenstände
werden jährlich im Fundservice der Stadt Innsbruck abgegeben?

2023 haben wir insgesamt
6000 Funde verzeichnet. Etwa die Hälfte davon konnte
erfolgreich an die jeweiligen
Besitzer zurückgegeben werden. Am häufigsten werden
Schlüssel bei uns abgegeben,
momentan haben wir 400.
Auch Koffer und Rucksäcke
werden sehr oft verloren:
derzeit befinden sich allein
im Fundservice Innsbruck
240 Stück davon.

Was waren die merkwürdigsten Funde, an die Sie sich
erinnern können?

Es wird fast alles verloren
und gefunden, was man sich
nur vorstellen kann! Von
Gebissen und Musikinstrumenten, über Autoreifen bis
hin zu einem verlorenen
Rollstuhl habe ich wirklich
schon alles erlebt.

Suchen Sie aktiv nach dem
Besitzer von Gegenständen?

Ja, das macht einen großen Teil unserer Tätigkeiten
aus. Bei einer Brieftasche
mit Ausweis ist das Auffinden des Besitzers natürlich
deutlich leichter als beispielsweise bei einem
Schlüssel. Bei Handys schicken wir eine Meldung an
den jeweiligen Handybetreiber. Alles, was nachverfolgbar ist, wird auch von uns
nachrecherchiert.

Wie viele Mitarbeiter sind
derzeit im Fundservice Innsbruck tätig?

Wir haben zwei fixe Mitarbeiter, die wirklich gute
Kenntnisse auf ihrem Gebiet
haben. Je nach Bedarf helfen
auch Mitarbeiter vom Bürgerservice im Fundservice
aus. Sie alle haben eine entsprechende Schulung für
diesen Bereich erhalten.

Was sind die wertvollsten
Gegenstände, die verloren
werden?

Das sind in der Regel immer Bargeld, Uhren und
Echtschmuck.

Was gefällt Ihnen am
meisten an Ihrem Beruf?

Am meisten gefällt mir die
große Abwechslung. Man
kann nie sagen, was der
nächste Tag bringt. Es wird
also nie langweilig. Außerdem hat man viel Kontakt
mit anderen Menschen.

VERLUSTMELDUNGEN UND FUNDABGABE

Fallmerayerstraße 2 (Parterre)

6020 Innsbruck

Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr

Bürgerservice
Maria-Theresien-Straße 18

Montag bis Donnerstag von 13 bis 17:30 Uhr

Alle abgegebenen Fundgegenstände finden Sie unter:

fundamt.gv.at

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