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Jahr: 2024

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Bezirksblätter Innsbruck

„Neufestlegung von Schutzzonen in Innsbruck“, Seite 7
2.10.2024

Neufestlegung von
Schutzzonen in Innsbruck

Die Landespolizeidirektion Tirol
informiert, dass die Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche
„Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ und „Spielplatz Rapoldipark“ erneut festgelegt wurden.
Die beiden Schutzzonen treten
am 26.09.2024 in Kraft und gelten, wie in der Verordnung angegeben, bis zum 25.03.2025, jeweils
zu den festgelegten Tageszeiten.
Die Neuerlassung der Schutzzonen war erforderlich, um Kinder
und Jugendliche im entsprechenden Bereich zu schützen, denn sie
ermöglichen den Beamten verdächtig wirkende Personen aus
den Schutzzonen zu verweisen
und ein erneutes Betreten zu verbieten. Verstöße gegen das Betretungsverbot werden gemäß $ 84
Abs.1Z 4 SPG mit einer Geldstrafe
von bis zu 1.000 Euro geahndet.
Bei Wiederholungen kann die
Strafe bis zu 4.600 Euro betragen;
im Falle der Uneinbringlichkeit
droht eine Ersatzfreiheitsstrafe
von bis zu vier Wochen. Aus sicherheitspolizeilicher Perspektive waren die beiden Schutzzonenverordnungen, die am 25.09.2024
auslaufen, ein großer Erfolg und

Der Bereich rund um den Sillpark
wurde adaptiert.

Auch der Rapoldipark wird zur
Schutzzone. rotos: Landespolizeidirektion Tirol
trugen maßgeblich zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung in den
betroffenen Bereichen bei.

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