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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_10_3_Presse_OCR
- S.6
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Tiroler Tageszeitung
„Stadtpolitik in Kürze“, Seite 20
Stadtpolitik in Kürze
Depaoli blitzt bei
Höchstgericht ab
D er Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat
der Wahlanfechtung des
ehemaligen Innsbrucker
Gemeinderats Gerald Depaoli eine Abfuhr erteilt.
Depaoli („Gerechtes Innsbruck“) hatte die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl vom 14. April sowie
die Stichwahl vom 28. April beim VfGH angefochten. Unter anderem weil
er der Ansicht war, dass in
der Tiroler Landesverfassung eine Bürgermeister-
Direktwahl im Gegensatz
zu den Landesverfassungen von Vorarlberg, Salzburg und Kärnten gemäß
Bundesverfassungsgesetz
nicht vorgesehen sei. Dazu
will er weitere Rechtswid-
Scheiterte mit seiner Wahlanfechtung: Gerald Depaoli. foto: Böhm
rigkeiten erkannt haben. In
seiner Entscheidung macht
der VfGH jedoch klar, dass
die Direktwahl des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck landesverfassungsgesetzlich
angeordnet ist. Andere Anfechtungsgründe bezeichnet das Gericht als nicht näher belegte Mutmaßungen
sowie Behauptungen, ohne
konkrete Tatsachen vorzubringen. Depaoli nimmt die
Zurückweisung der Anfechtung zur Kenntnis, Stellung
nehmen will er, sobald man
sie schriftlich erhalten habe „und wir die genaue Begründung kennen“.
ije lange diskutier-
te Einführung eines
„Wohntickets“, die in Innsbruck nun mit 1. Juni 2025
erfolgen soll, sei ein bedeutender Schritt für mehr
Transparenz, Fairness und
Schnelligkeit bei der Wohnungsvergabe, erklärt GR
Christine Oppitz-Plörer
(Das Neue Innsbruck). Sehr
kritisch sieht sie aber, „dass
man nunmehr bereits mit
einer nur vierjährigen —
auch nur geringfügigen —
Beschäftigung in Innsbruck
zum voll anspruchsberechtigten Kreis zählt“. Sie ortet
„Klientelpolitik“ der Koalition für Studierende. (TT, pn)
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