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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_10_8_Presse_OCR
- S.6
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Tiroler Tageszeitung
Die Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnungen wurden reformiert. Sie sollen am Donnerstag im Gemeinderat beschlossen werden.
„Wer künftig eine städtische Wohnung bekommt“, Seite 20
Foto: Rita Falk
Wer künftig eine städtische
Wohnung bekommt
Die Innsbrucker Stadtregierung aus JA - Jetzt Innsbruck, Grünen und
SPÖ hat neue Richtlinien für die Wohnungsvergabe beschlossen.
Innsbruck - Am kommenden Donnerstag werden sie
im Innsbrucker Gemeinderat
beschlossen: die neuen Vergaberichtlinien für Stadtwohnungen. Ab Juni 2025 gibt es
eine „neue und zeitgemäße
städtische Wohnungsvergabe“, erklärte Bürgermeister Johannes Anzengruber
(JA - Jetzt Innsbruck) bei der
Präsentation.
Der Prozess um die Erneuerung der Richtlinien läuft
bereits seit 2022, die aktuelle Stadtregierung (JA — Jetzt
Innsbruck, Grüne, SPÖ)
übernahm die Vorschläge
aus jenen Workshops, die mit
Vertretern von Bauträgern,
Sozialvereinen, dem Land
Tirol und auch ExpertInnen
über zwei Jahre lang durchgeführt wurden.
Vizebürgermeister Georg
Willi (Grüne) betonte die
„Emotionalität“ beim Thema
Wohnen. „Es geht um Sicherheit“, sagte er: „Ein Teil von
Sicherheit ist Leistbarkeit.“
17.500 Wohnungen (22 Prozent aller Innsbrucker Wohnungen) könnten von der
Stadt vergeben werden. „Mit
der neuen Vergaberichtlinie
stellen wir sicher, dass der
Zugang zu städtischen Woh-
‚ ‚ Ab Juni 2025 gibt
es eine neue und
zeitgemäße städtische
Wohnungsvergabe in
Innsbruck.“
Johannes Anzengruber
(JA - Jetzt Innsbruck)
nungen noch gerechter und
transparenter wird.“ Es sei
gelungen, die sozialen Bedürfnisse stärker in den Fokus zu rücken. Zudem werde
der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.
Die neuen Kriterien dafür
sollen am kommenden Donnerstag im Innsbrucker Gemeinderat beschlossen werden.
Was ist neu
> Einführung eines Innsbrucker Wohntickets: Wer einmal ein Wohnticket löst, behält dies immer. Wichtig etwa
bei Wohnungstausch.
> Das Ansuchen um eine
Stadtwohnung ist bereits ab
vier Jahren (Hauptwohnsitz
oder Berufstätigkeit) möglich
(bisher fünf Jahre).
> Nicht nur Staatsbürgerschaft: Ansuchen kann auch,
wer keinen Daueraufenthaltstitel hat (es reicht ein
‚ ‚ Es geht um Sicher-
heit beim Thema
Wohnen. Ein Teil von
Sicherheit ist Leistbarkeit.“
Georg Willi
(Grüne)
Aufenthaltstitel mit Zugang
zum Arbeitsmarkt).
> Wohnbedarf aufgrund zu
hoher Mietzinsbelastung
wird ab 33 Prozent des Nettofamilieneinkommens definiert (bisher 40 Prozent, in
Zusammenhang mit den erhöhten Einkommensgrenzen
der Tiroler Wohnbauförderung werden damit auch Menschen in der Mittelschicht erreicht).
>Mehr Flexibilität bei übergeordneten Interessen (z.B.
Absiedelungen im Zuge von
Gebäudeabbrüchen).
> Dringlichkeitsgremium
kann in definierten Ausnahmefällen abgesehen von der
Punkte-Reihung entscheiden
(z.B. wenn ein dringlicher Bedarf besteht).
> Wohnungswechsel wird
konkret definiert und bietet
mehr Flexibilität (insbesondere
bei Rückstellung von größeren
Wohnungen).
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‚ ‚ Was lange währt,
wird endlich gut.
Die neuen Richtlinien
für die Vergabe sind ein
Meilenstein.“
Benjamin Plach
(SPO)
> Änderungen des Punktesystems (transparenter und übersichtlicher).
> Wenig Warte- und Leerstandszeiten: Um diese zu
vermeiden, können Wohnungen zeitgleich mehreren wohnungswerbenden Personen
angeboten werden.
Zusammen mit der Einführung der neuen Richtlinie soll
auch das Innsbrucker Wohnticket und im Zuge dessen eine
Online-Plattform eingeführt
werden. Das Prozedere zur
Vergabe von städtischen Wohnungen wird adaptiert, Wohnungen werden nicht mehr
zugewiesen, sondern können
von den Wohnungswerbenden digital ausgewählt werden.
„Was lange währt, wird endlich gut“, sagte Benjamin Plach
(Obmann Wohnausschuss,
SPÖ) deshalb. Er bezeichnet
die neuen Vergaberichtlinien
für städtische Wohnungen als
„Meilenstein“. (ver)