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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_10_9_Presse_OCR
- S.37
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Bezirksblätter Innsbruck
„Wahlergebnis endgültig durch VfGH bestätigt“, Seite 8
Wahlergebnis endgültig
durch VfGH bestätigt
Der Verfassungsgerichtshof hat
die Wahlanfechtung der „Liste
Gerald Depaoli - die Unbestechlichen“ in Bezug auf die am 14.
April 2024 durchgeführten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sowie die am 28. April
2024 abgehaltene engere Wahl
des Bürgermeisters vollständig
abgewiesen. Das Wahlergebnis
ist damit unanfechtbar.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2012 wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin
der Landeshauptstadt direkt gewählt. Auch bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl im
April 2024 war dies der Fall. Das
Gerechte Innsbruck hat beim Verfassungsgerichtshof eine Wahlanfechtung der Gemeinderatsund Bürgermeisterwahl 2024 in
Innsbruck eingebracht. Das Land
Tirol sah vor dem Sommer in
seiner ersten Beurteilung keinen
Verstoß gegen die Verfassung,
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Der VfGH hat das Wahlergebnis der
GR-Wahl bestätigt. Foto: MeinBezirk
sondern eine klare landesverfassungsgesetzliche Regelung. „Der
Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass unsere Wahlbehörde
einwandfrei gearbeitet und die
Wahl mit größter Kompetenz abgewickelt hat. Eine substanzlose
Anfechtung einer Wahl nur aus
politischem Kalkül sollte man
sich aufgrund der damit verbundenen erheblichen Kosten gut
überlegen“, so Bgm. Johannes
Anzengruber.
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