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Jahr: 2024

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- S.12

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Kronenzeitung

„Abschleppen im großen Stil“, Seite 22

Abschleppen im großen Stil

Bei Kunden der Innsbrucker Markthalle wurde das Parken in der dortigen Ladezone meist

toleriert. Jetzt wartet häufig eine böse Überraschung: Fahrzeug weg, 400 Euro Strafe.

oppla, dort wo gerade
H noch mein Auto stand,

ist jetzt nur mehr leerer grauer Asphalt!“ Etliche
Kunden der Markthalle waren zuletzt mit dieser Ernüchterung konfrontiert. Sie
hatten ihren Pkw in die Ladezone südlich des Gebäudes gestellt, um ihre Besorgungen zu machen. Manch
einer möglicherweise über
Stunden, „schwarze Schafe“
wollten sich hier vielleicht
sogar tageweise teure Gebühren ersparen. Zur Verfügung stehen ein gutes Dutzend derartiger Plätze.

Abschleppaktionen auch
zu „unmöglichen Zeiten“

Damit ist nun Ooffenbar
Schluss. „Ja, seit einigen
Wochen wird jetzt rigoros
abgeschleppt, auch zu unmöglichen Zeiten, also in
der Nacht“, bestätigt Petra
Mariner, Chefin der Markthalle, auf „Krone“-Anfrage.
Immer wieder hätten sich
zuletzt verwunderte bis erboste Markthallen-Kunden
bei ihr gemeldet. Das abgeschleppte Auto samt Strafe
„auszulösen“, schlage mit
rund 400 Euro zu Buche.

Die Markthalle vı
etliche Autos stan
Hintergrund) wenig später für freie Flächen gesorgt (rechts).

estern Mittwoch: Wo soeben noch
, hat der Abschleppwagen (links im

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S

3

D

Mariner ist es wichtig zu
betonen, dass die Initiative
für die Abschleppaktionen
nicht von den Verantwortlichen der Markthalle ausgehe. Klar werde der Platz zum
tatsächlichen Be- und Entladen von Lieferanten benötigt, arge Probleme durch
die Parker seien ihr aber
nicht bekannt.

Nachfrage bei der Stadt:
Läuft hier eine gezielte „Aktion scharf“? Von Seiten der
bei den Abschleppungen beteiligten Mobilen UÜberwachungsgruppe (MÜG) verweist man auf Martina
Norz, zuständig für die
Parkräume, die betont: „Mir
sind hier keine Aufträge
oder Weisungen bekannt.“
Sie erinnert generell daran,
dass eine Ladezone für das
„ununterbrochene“ Laden
sperriger Güter gedacht sei.
„Der Kauf zweier Apfel gehört sicher nicht dazu.“ Und
wenn sich einige Zeit lang
kein Besitzer beim Fahrzeug
blicken lasse, könne eine Abschleppung durchaus folgen.

Andreas Moser