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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_11_8_Presse_OCR
- S.19
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ÖGZ
„Klimabonus: Etikettenschwindel beenden“, Seite 58+59
Klımabonus: Etikettenschwindel beenden
Städte fordern Überarbeitung des Klimabonus, der Städter:innen benachteiligt und
die Mobilitätswende behindert. Auch die TU Wien, Stadt- und Regionalforschung,
schließt sich der Städtebund-Kritik an den Verteilungskriterien an.
es, das durch den CO2-Preis einge-
nommene Geld soll die Menschen
dazu motivieren, auf klimafreundliche
Alternativen umzusteigen. „In Anbetracht der mangelnden Lenkungseffekte
ist die Motivation, auf umweltfreundliche
Verkehrsmittel umzusteigen, jedenfalls
nicht gegeben. Auch das Wort ‚Klimabonus‘ ist in der derzeitigen Ausgestaltung sogar als ‚Etikettenschwindel‘ zu bezeichnen. Die Zahlung müsste eigentlich
‚CO2-Steuer-Rückerstattung‘ heißen“, so
Robert Kalasek vom Institut für Stadtund Regionalforschung der TU Wien.
In den FAQs zum Klimabonus heißt
Die Presseaussendung
zum Klimabonus vom
August 2024:
www.staedtebund.gv.at/
presse/presseaussendungen/
presseaussendungen-details/
staedtebund-kritisiert-klima
bonus/
Stellungnahme des Österreichischen Städtebundes
anlässlich der Einführung
des Klimabonus:
Ökosoziales Steuerreformgesetz
2022 Teile I, IT; Stellungnahme -
Österreichischer Städtebund
(staedtebund.gv.at)
Die Forderungen des Österreichischen Städtebundes an
die nächste Bundesregierung:
www.staedtebund.gv.at/
ePaper/forderungen_ 2024
Eine Besteuerung von CO2 und die Einführung der gegenständlichen CO2-Abgabe in Österreich ist laut Regionalforscher Kalasek eine wichtige Maßnahme.
Aber die Art und Weise, wie das eingenommene Geld in Österreich verwendet
werde, stößt auch auf Ebene der Regionalwissenschaft auf Kritik: „Die Einnahmen aus der CO2-Besteuerung werden
falsch eingesetzt: Der Klimabonus belohnt nicht jene, die sich klimafreundlich
verhalten; im Gegenteil, Haushalte mit
guter Öffi-Anbindung und möglicherweise intensiver Inanspruchnahme der
Öffis erhalten sogar weniger Klimabonus.
Hinzu kommt, dass die Mittel aus der
CO2-Besteuerung derzeit gar nicht zur
Verbesserung der Versorgungsqualität
mit öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt werden“, erklärt Kalasek.
Unterschiede nicht haltbar
Darüber hinaus wird laut Kalasek die
Zweckmäßigkeit der Unterscheidung nach
der „Urban-Rural-Typologie“ der Statistik
Austria in Zweifel gezogen. „Wäre es dem
Gesetzgeber ein Anliegen, jenen Bevölkerungsgruppen einen finanziellen Ausgleich zu gewähren, die aufgrund des
Wohnstandorts tatsächlich über eine mangelhafte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln verfügen und die daher
keine Wahlfreiheit in puncto Mobilität genießen, so wäre eine direkte Kopplung des
‚regionalen Klimabonus‘ an die ‚ÖV-Güteklasse‘ des jeweiligen Standorts ein deutlich sinnvolleres Kriterium gewesen“, so
Kalasek. Die ÖV-Güteklassen würden für
jede Adresse in Österreich vorliegen. Die
Verteilung des Klimabonus erfolge jedoch
auf Gemeindeebene bzw. in Wien auf
mittels Kartentool
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© Grafik: Quelle: Geoinfarmation Statistik Austria, ÖROK, BMK