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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_11_13_Presse_OCR

- S.38

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Bezirksblätter Innsbruck

„Teamarbeit im Winter: Anrainer sind gefragt“, Seite 5

Teamarbeit im Winter:
Anrainer sind gefragt

Wer kennt es nicht: In der Nacht
fallen zahlreiche Schneeflocken
und die Stadt verwandelt sich in
ein Winterwunderland. Nicht selten wird man dabei in den frühen
Morgenstunden von den StraßBenräumfahrzeugen geweckt,
die uns den Weg zur Arbeit frei
machen. Was viele jedoch nicht
wissen ist, dass nicht nur die
Mitarbeitenden des Innsbrucker
Straßenbetriebes morgens zu den
Schaufeln greifen müssen. Auch
Anrainer sind gesetzlich dazu
verpflichtet vor ihren Häusern zu
räumen und Salz zu streuen. Tun
sie das nicht, droht eine Verwaltungsstrafe. Der Paragraph 93 der
Straßenverkehrsordnung sieht
vor, dass Anrainer die Gehsteigflächen vor ihren Häusern zwischen
6.00 Uhr und 22.00 Uhr selbst
räumen und streuen müssen.
Dies gilt auch wenn kein Gehsteig
vor dem Haus vorhanden ist. In
diesem Fall muss die Straße bis zu
mindestens einem Meter vor der

Bei der Schneeräumung in der Stadt
sind alle gefragt. Foto: Symbolbild/ Unsplash

Grundstücksgrenze geräumt werden. In vielen Fällen übernehmen
das die Eigentümer der jeweiligen
Liegenschaften, dennoch sollte
jeder im Mietvertrag prüfen, ob
diese Pflichten mit dem Einzug
übertragen wurden. Falls sich die
Liegenschaft im Gebiet der städtischen Kernbetreuung befindet,
kann ein Vertrag mit der Stadt
Innsbruck abgeschlossen werden,
die die Räumung durch das Amt
Straßenbetrieb gewährleistet.

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