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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_11_18_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Rechtsanspruch mit Vorreihung“, Titelseite
Rechtsanspruch
mit Vorreihung
Innsbruck - Ab dem Herbst
2026 will die Landesregierung den „Rechtsanspruch
auf Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes“ in ganz
Tirol umgesetzt wissen. Innsbrucks für Bildung zuständige
Vize-BM Elisabeth Mayr (SP)
drängt nun aber darauf, dass
Kinder in ihrer jeweiligen Heimatgemeinde bei dieser Vermittlung vorgereiht werden
müssten. Zumindest solange
der Ausbauprozess (Plätze
und Personal) in den Kommunen andauert. (mami)
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