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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_11_23_Presse_OCR

- S.11

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tirol.orf.at

In Teilen Innsbrucks dürfen E-Scooter nur noch auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden

Betreiber müssen technische Voraussetzungen schaffen

Die E-Scooter-Verleiher mussten dafür die notwendigen technischen
Vorkehrungen treffen, um dies zu gewährleisten. Zudem richtete jeder
der drei E-Scooter-Betreiber eine Servicehotline ein, die an sieben
Tagen der Woche erreichbar ist.

„Jeder E-Scooter-Betreiber ist nach der Übereinkunft mit der Stadt
Innsbruck dazu verpflichtet binnen längstens vier Stunden
Verkehrsbehinderungen oder Störfälle zu entfernen“, betonte
Stadträtin Janine Bex damals.

Stadt verweist auf technische Probleme bei Betreibern

Aus dem Büro von Stadträtin Mariella Lutz (JA — Jetzt Innsbruck) hieß
es, dass das neu eingeführte System der ausgewiesenen rund 40
Abstellflächen sehr gut funktioniere. Das wahllose Abstellen von E-
Scootern auf Gehsteigen, Parkplätzen und Einfahrten sei technisch
nicht mehr möglich. Abgesehen von vereinzelten Fällen von falsch
abgestellten Scootern außerhalb der Stellflächen durch
systembedingte (GPS) Ausfälle bei den Betreibern funktioniere das
System sehr gut und sei somit sehr erfolgreich.

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