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Jahr: 2024

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- S.10

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„Stadt zufrieden mit neuer E-Scooter-Regelung“, Seite online

INNSBRUCK

Stadt zufrieden mit neuer E-Scooter-Regelung

Seit Anfang September dürfen in der Innsbrucker Innenstadt sowie in Teilen der Stadtteile
Wilten und Pradl E-Scooter nur an ausgewiesenen Abstellflächen geparkt werden. Die Stadt
spricht von einem gut funktionierenden System. Falsch abgestellte Scooter seien auf
technische Probleme zurückzuführen.

Online seit heute, 6.39 Uhr Teilen Ö

Die Stadt habe mit den strengen Vorschriften auf immer
wiederkehrende Kritik und Beschwerden aus der Bevölkerung reagiert,
erklärte Stadträtin Janine Bex (Die Grünen) gegenüber dem ORF.
Teilweise seien E-Scooter auf Gehsteigen abgestellt worden, und
damit hätten sie für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ein
Hindernis dargestellt.

Nach dem Beschluss des Innsbrucker Gemeinderats wurde mit den E-
Scooter-Verleihfirmen in Innsbruck eine Vereinbarung geschlossen,
wonach das Abstellen künftig besser geregelt werden soll - mehr dazu
in Eigene Parkplätze für E-Scooter in Innsbruck.

Abstellen nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt

Seit Anfang September sind die Innsbrucker Innenstadt sowie Teile der
Stadtteile Wilten und Pradl eine E-Scooter-Sperrzone. Hier ist das freie
Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich. Stattdessen müssen die
E-Scooter auf speziell gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

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