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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_11_27_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
TirolerseTageszeitung
„Mattle mit Fragen zum Landestheater eingedeckt“, Seite 14
27.11.2024
Mattle mit Fragen zum Landestheater eingedeckt
Nach den Freiheitlichen verlangen auch die NEOS Aufklärung über die Mediation, die der Führung des Theaters verordnet wurde.
Von Markus Schramek
Innsbruck — Im Tiroler Landestheater (TLT) nimmt die
Spielzeit ihren Lauf, Mit dem
Tanztheater „Romeo und Julia“ und dem Musical „Hair“
setzte ein erstes Durchatmen
ein. Die beiden populären
Stücke sind gut besucht.
Hinter den Kulissen herrscht
angespanntes Abwarten. Wie
es weitergeht, steht in den
Sternen: die Frage, ob Intendantin Irene Girkinger und
der kaufmännische Direktor
Markus Lutz, nach massiven
Divergenzen über den künstlerischen Kurs, noch einmal
zusammenfinden.
Auch der politische Druck
wächst. Die Opposition im
Landtag hat das TLT als Thema entdeckt. Die FPÜ machte
in Person der Abgeordneten
Evelyn Achhorner den Anfang. Mit einer ersten schriftlichen Anfrage blitzte sie bei LH
Anton Mattle (ÖVP) noch ab.
Umgehend erhielt der Regierungschef erneut freiheitliche Post. Im Kern einer
weiteren schriftlichen Anfrage Achhorners steht der so
genannte Change-Management-Prozess am TLT. Hinter
diesem Begriff verbirgt sich
die Mediation, die Mattle und
der Innsbrucker Bürgermeister Johannes Anzengruber
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(JA) der Führungsriege des
TLT verordnet haben. Dabei
soll sich weisen, ob es mit
dem Duo Girkinger/Lutz an
der Spitze weitergehen kann.
Mattle muss in nächster Zeit
im Landtag viele Fragen über
das Landesth b -
ten. Denn auch die NEOS wurden mit einer schriftlichen Anfrage beim LH vorstellig.
Abgeordnete Susanna
Riedlsperger verlangt Aufklärung über die Mediation: Wie
viel kostet sie, wer bezahlt aus
welchem Budget, wie lange
dauert sie? Und gab es eine öffentliche Ausschreibung, bevor die Beratungsfirma Integrated Consulting Group (ICG)
den Auftrag erhielt? Schon im
Oktober wurde der 7T dazu
vom Sprecher Mattles mitgeteilt, dass das Angebot der ICG
nach den geltenden Vergaberegeln angenommen worden
sei. Der Schwellenwert für eine öffentliche Ausschreibung
von 100.000 Euro werde um
ein Vielfaches unterschritten.
„Keine Ausschreibung nötig“
Nun heißt es vom Land ergänzend, dass „alle weiterführenden Leistungen durch die ICG
vergaberechtskonform im
Rahmen der BBG Bundesbeschaffung GmbH abgerufen
werden“. Eine Ausschreibung
sei nicht nötig.