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Jahr: 2024

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Kronenzeitung

„Freizeitticket-Klage des VKI vom Tisch: Vertrag ist unterzeichnet“, Seite

27

Freizeitticket-Klage des VKI vom
Tisch: Vertrag ist unterzeichnet

Nordkettenbahn und Verein für Konsumenteninformation

unterschrieben Stillhalteabkommen. Kosten trägt der Beklagte.

ehörig Staub aufgewir-

belt hat im Sommer dieses Jahres die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Betreiber des Freizeittickets
Tirol, vertreten durch die
Nordkettenbahnen GmbH
mit Geschäftsführer Thomas Schroll. Vor kurzem
konnte er einen Schlussstrich unter das leidige Kapitel ziehen: „Wir haben uns
mit dem gegnerischen Anwalt auf eine ewige Ruhendstellung der Angelegenheit
geeinigt“, berichtet Schroll.
Die Kosten tragen die Nordkettenbahnen bzw. die im
Freizeitticket zusammenge-

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Die Nordkettenbahn
ist Teil der Verbundkarte
Freizeitticket.

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schlossenen Betriebe. Konkrete Auswirkungen Ssind
Anderungen der Geschäftsbedingungen. „Darunter fallen auch strittige Klauseln
aus der Corona-Zeit, was die
Gültigkeit der Verbundkarten betrifft“, _ erläutert
Schroll. Hauptaugenmerk
lag aber auf der Wohnsitzklausel, die ersatzlos gestrichen wurde. Nun können
auch Personen ohne Hauptwohnsitz die Tiroler Verbundkarten erwerben. Die
Verkaufszahlen schossen —
wie berichtet - nach oben.
Die VKI-Klage brachte
generell die Einheimischentarife in Tirol ins Wanken.

©

Wir haben infolge der
Klage die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
geändert. Sieben Klauseln
waren vom VKI ;
beanstandet
worden.

Thomas Schroll,
Geschäftsführer
Freizeitticket Tirol

Seitdem wird um Ersatzlösungen gekämpft bzw. werden die Einheimischentarife
auf eine andere rechtliche
Basis gestellt. Die AK Tirol
begrüßt die Ruhendstellung
des Verfahrens. „Jetzt geht
es um Lösungen, damit Einheimische nicht diskriminiert werden. Sonst müsste
man die Gästekarten auch in
Frage stellen.“ Einige Beschwerden dazu seien bereits
eingegangen. Der VKI wollte keine Stellungnahme abgeben. Philipp Neuner

Foto: Christof Birbaumer

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