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Jahr: 2025

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Tiroler Tageszeitung

„Vorwürfe gegen Bauamt, Staatsanwalt eingeschaltet‘“, Seite 16

Vorwürfe gegen Bauamt,
Staatsanwalt eingeschaltet

Nach einem Whistleblower-Hinweis zu Vorgängen im Innsbrucker Bauamt
schaltet Magistratsdirektorin die Staatsanwaltschaft ein: „Nehme das ernst.“

Von Max Strozzi

Innsbruck - Im Innsbrucker
Rathaus rumort es kräftig.
Wie die TT erfuhr, wurden
über die Whistleblower-Seite
der Stadt schwere Vorwürfe
gegenüber einigen Mitarbeitern des Bauamtes erhoben.
Entsprechende Unterlagen
wie etwa Bescheide und Korrespondenzen, die auch der
TT vorliegen, sollen die Vorwürfe, die auch in Richtung
Missbrauch der Amtsgewalt
gehen, untermauern.

So würden beispielsweise
Bauwerber von den Beamten
mit Hilfe von rechtswidrigem
Vorgehen zermürbt und in
jahrelange Gerichtsverfahren
gezwungen, heißt es in der
Whistleblower-Anzeige. In
den Unterlagen werden etwa
konkrete Bauverfahren geschildert, bei denen willkürlich Gesetzespassagen in Bescheiden weggelassen, falsch
wiedergegeben oder wesentliche Textteile und Begriffe ausgelassen worden sein
sollen. Mit der Konsequenz,
dass die Bauansuchen abgelehnt wurden und Bauwerber
sich in jahrelangen Prozessen
vor Gericht dagegen wehren
müssen. Das sei „eine nicht
zu tolerierende Vorgangsweise“, wird in den Whistleblower-Unterlagen kritisiert.

„Nehme das sehr emst“

„Ich nehme diese Angelegenheit definitiv sehr ernst“,
sagt Innsbrucks Magistratsdirektorin Gabriele Her-

Die Vorwürfe gegenüber Mitarbeitern des Innsbrucker Bauamtes sollen

nun von der Staatsanwaltschaft geprüft werden.

litschka gegenüber der TT.
Sie sei gemeinsam mit der
für Whistleblower-Angelegenheiten betrauten Person
die Vorwürfe und Unterlagen

Foto: TT/Axel Springer

durchgegangen und habe
nach sorgsamer Abwägung
beschlossen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Wir werden die Staatsan-

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waltschaft damit befassen
mit dem Ersuchen, die Sache
zu prüfen.“ Dies sei die beste
Möglichkeit, den Vorwürfen
objektiv auf den Grund zu
gehen.

Teure Gerichtsverfahren

Die Whistleblower-Unterlagen verweisen auch auf
konkrete Fälle und konkrete
Namen von Bauamts-Mitarbeitern, die etwa bestehende
Baubewilligungen oder gültige Flächenwidmungspläne
ignorierten oder nicht berücksichtigten. Das Problem
für den Bauwerber: Auch fehlerhafte Bescheide können
rechtskräftig werden und damit rechtsgültig, wenn man
sich nicht innerhalb relativ
kurzer Fristen dagegen wehrt.

Die Bauabteilung mache,
„was sie will“, schreibt der
Whistleblower: „Es wird nicht
kontrolliert, welche Menge an
Akten abgearbeitet wird und
wie viele davon in teuren und
sinnlosen Gerichtsverfahren
enden.“ Ordentliche Mitarbeiter im Bauamt seien frustriert und würden als inkompetent abgekanzelt. Auch
würden Bauwerber, private
wie auch gewerbliche, mit
ihren Projekten auf die lange
Bank geschoben, wenn sie die
Rechtsmeinung mancher Beamten nicht teilen.

Innsbrucks Magistratsdirektorin Herlitschka will nun
der ganzen Sache auf den
Grund gehen: „Es muss aber
auch hier die Unschuldsvermutung gelten.“