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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_12_28_Presse_OCR

- S.16

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tirol.orf.at

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Feuerwerke im Ortsgebiet verboten

Geregelt werden Verbot und Verwendung diverser Artikel mit dem
Pyrotechnikgesetz. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen zwar
legal vom einschlägigen Fachhandel verkauft werden, ihr Abschuss ist
aber im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme muss von
der jeweiligen Gemeinde verordnet werden. In Innsbruck ist das
beispielsweise nicht der Fall. Unter dieses Verbot fallen bereits
einfache frei erwerbliche Knallkörper.

Innerhalb und in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern,
Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie
Tierheimen und brandgefährdeten Objekten wie Tankstellen ist das
Abfeuern von Pyrotechnik generell verboten. Besonders gefährlich
seien laut Polizei Gegenstände ohne Kennzeichnung, die illegal
eingeführt oder selbst hergestellt wurden.

Bei Verstoß droht Anzeige und Geldbuße

Auch die missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik ist untersagt.
Ein Knallkörper, der für besondere Zwecke - beispielsweise für
Notsignale in der Landwirtschaft - entwickelt wurde, darf ebenfalls
nicht für den Silvesterspaß herhalten. Bei Verstößen gegen diese
Verbote drohen neben einer Anzeige hohe Geldstrafen von bis zu
3.600 Euro. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen
bei einem konkreten Verdacht Personen durchsuchen und
Gegenstände sicherstellen.

red, tirol.ORF.at

https://tirol.orf. at/stories/3286965/

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