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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_7_Presse_OCR
- S.4
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Kronenzeitung
„Bauansuchen kann man in Innsbruck jetzt digital stellen“, Seite 17
Bauansuchen kann man in Innsbruck jetzt digital stellen
Bauansuchen können bei der Stadt Innsbruck nun au
speziellen Formular eingereicht werden.
ıch online mit einem
Foto: Aa Falk
Innsbruck — Die Stadt Innsbruck bietet nun die Möglichkeit an, Bauansuchen und
Bauanzeigen vollständig digital einzureichen. Dies basiere
auf einer gesetzlichen Neuerung: Seit 1. Juli 2024 sind
digitale Einreichungen nach
der Tiroler Bauordnung sowie dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) erlaubt.
Entwickelt wurde ein nutzerfreundliches Online-Formular, um hohe Qualität und
einen reibungslosen Ablauf
dieser neuen Dienstleistung
sicherzustellen. BürgerInnen und Unternehmen werden darin durch den Prozess
des Bauansuchens geführt.
Ermöglicht werden soll eine
moderne, effiziente und umweltfreundliche Abwicklung
der Bauvorhaben.
„Unser Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu modernisieren und den Menschen in
unserer Stadt den Zugang zu
Dienstleistungen zu erleichtern“, so die zuständige Stadträtin Janine Bex: „Die digitale
Einreichung spart Zeit, redu-
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ziert Papierverbrauch und erleichtert die Zusammenarbeit
der Bürgerinnen und Bürger
mit der Behörde.“
Die Einführung der digitalen Baueinreichung sei zudem ein bedeutender Schritt
auf dem Weg zu einem digitalen Stadtmagistrat, wie er im
„Zukunftsvertrag der Innsbrucker Stadtregierung 2024
bis 2030“ beschrieben wird.
„Wir arbeiten kontinuierlich
daran, diesen Prozess für
BürgerInnen und Behörden
noch einfacher und effizien-
ter zu gestalten“, so Bex. Die
digitale Einreichung erfolgt
über ein speziell entwickeltes
Online-Formular, das auf der
Website der Stadt Innsbruck
verfügbar ist.
AntragstellerInnen benötigen hierfür eine elektronische
Zustelladresse gemäß dem
Zustellgesetz und müssen die
Unterlagen in den im Formular angegebenen Dateiformaten und -größen hochladen.
Wichtig sind auch die zulässige Dateigröße oder das Dateiformat. (TT)