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Jahr: 2025

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Kronenzeitung

„Dauerparken in Innsbruck durch Hintertürchen“, Seite 18, 19

Dauerparken in Innsbruck durch Hintertürchen

Parkraum in Innsbruck ist rar und teuer. Umso

ärgerlicher ist es für Einheimische, dass selbst

Autos mit ausländischem Kennzeichen

Dauerparkkarten erhalten. Die Stadt ignoriert

hier offenbar ihre eigenen Vorschriften . . .

ie in vielen Städten

muss auch in Inns-

bruck in manchen
Stadtteilen um freie Parkplätze regelrecht gerauft
werden. Das hängt auch
damit zusammen, dass die
einst grün geführte Stadt
die Zahl oberirdischer
Stellplätze bewusst redu
ziert hat - durch den Ausbau von Straßenbahnlinien, Errichtung neuer
Haltestellen, Umwandlung von Schräg- in
Längsparkplätze sowie
durch die Installation von
Fahrrad- und E-Scooter-
Abstellanlagen.

Eine Anfrage von Liste-
Fritz-Gemeinderat Tom
Mayer zeigt, wie viel
Parkraum verloren gegangen ist: Gab es 2020 noch
18.956 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum,
so waren es fünf Jahre
später (Stichtag April)
noch 18.606 — also 350
weniger, Gleichzeitig gibt
die Stadt jährlich zwischen 6700 und 8200 Anwohnerparkkarten aus —
zuletzt wieder mit steigender Tendenz: 3452 waren
es mit Stichtag 30. Juni.
Die Zahl der ausgewiese-

nen Innsbrucker Anwohner-Parkplätze ist von
763 im Jahr 2020 auf
nunmchr 868 gestiegen.

Massen un Autos teilen
sich 19.000 Stellplätze
„Steht die Zahl der vergebenen Anwohnerparkkarten im Verhältnis zur Anzahl der tatsächlich voral r h

parkplätze?“, wollte GR
Maycer in seiner Anfrage
an BM Johannes Anzengruber wissen. Die Antwort: „Ja. Mit der Anwohnerparkkarte kann
unter Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung
auf allen Ööffentlichen
Parkplätzen zeitlich unbefristet in der gesamten
Zone geparkt werden.“
Laut einer aktuellen Erhebung des Verkehrsclubs
Österreich (VCÖ) hat
Innsbruck nach Wien mit
333 die zweitniedrigste
Anzahl an Privatautos
pro 1000 Personen, Bei
aktuell 132.500 Einwohnern sind das aber auch
schon knapp 40.000
Fahrzeuge. Sie rittern mit
Tausenden Einpendlern
und Touristen täglich um

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3

Deutsches Kennzeichen und Dauerparkkarte: Wie viele solcher Fälle es gibt, weiß niemand.

freie Stellplätze — und mit
30,.000 Studenten, wie die
Anfrage auch zeigt.

Dass zunehmend auch
Pkw mit ausländischen
Kennzeichen Dauerparkplätze belegen, wird von alteingesessenen Innsbruckern
mehr als kritisch beäugt.
Rein rechtlich ist das möglich, allerdings existiert dazu
ein eindeutiges Regelwerk,
das offenbar aber nicht auf
Punkt und Komma eingehalten wird, wie der „Krone“
zugespielte Fotos nahelegen. „Laut geltender Rechtslage darf eine Anwohnerparkkarte nur bei aufrechtem Hauptwohnsitz in Innsbruck und bei gemeldetem
Fahrzeug ausgestellt wer-

Wer hier eine Parkkarte
ausstellt, obwohl kein
Hauptwohnsitz oder keine
Fahrzeugummeldung
vorliegt, macht sich zum
Gehilfen bei möglicher
Steuerhinterziehung.
Uste-Fntz-Gemeinderat Tom Mayer

Seite 12 von 13

den, Trotzdem gibt es Hinweise, dass Personen Karten
erhalten, obwohl sie keinen
Hauptwohnsitz in Innsbruck haben oder ihre Fahrzeuge nicht ummelden — vermutlich, um die NoVA
(Anm.;: Normverbrauchsabgabe) zu sparen“, so Mayer.

Monatsfrist wird offenbar
ygar nicht kontrolliert

Die Stadt hat extra für ihre
zahlreichen ausländischen
Studierenden ein Portal auf
ihrer Seite eingerichtet:
„Was, wenn mein Auto kein
I-Kennzeichen hat?*“, heißt
es da, Und weiter: „Für das
Anwohner-Parken muss der
Hauptwohnsitz in Innsbruck liegen. Sie können in-

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nerhalb Österreichs nur
einen Hauptwohnsitz haben,
ecin anderer im Ausland ist
kein Hindernis, Allerdings
darf eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein
eingeführtes Fahrzeug
längstens ein Monat ohne
Österreichische Zulassung
verwenden. Spätestens dann
muss er/sie dieses ummelden oder nachweisen, dass
der dauernde Standort nicht
in Österreich liegt.“

Im konkreten Fall ist eine
Ummeldung binnen eines
Monats nicht erfolgt, Denn
das Foto datiert von Mai,
die Karte läuft aber erst im

* Oktober 2025 ab. Bleibt

noch die Möglichkeit, dass
es sich um ein privat genutztes, arbeitgebereigenes (Firmen)-Fahrzeug handelt.
„Nur dann ist eine Dauerparkbewilligung ohne Innsbrucker Kennzeichen möglich“, heißt es dazu auf der
Stadt-Homepage. Dass
Letzteres der Fall ist,
scheint laut den Beobachtungen der Anrainer unwahrscheinlich.

„Wer hier eine Parkkarte

ausstellt, obwohl kein
Hauptwohnsitz oder keine
Fahrzeugummeldung vor-

liegt, macht sich zum Gehilfen bei möglicher Steuerhinterzichung“, erklärt Fritz-
GR Mayer. „Ich fordere die
sofortige systematische Prüfung aller ausgestellten Anwohnerparkkarten und ein
Ende dieser scheinbar rouftinemäßigen Regelverstöße!“*

Philipp Neuner