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Jahr: 2025

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Kronenzeitung

„Mühsamer, langer Kampf gegen ungerechte Parkstrafe“, Seite 16+17

Mühsamer, langer Kampf gegen ungerechte Parkstrafe

Alles richtig gemacht - und doch wurde es beinahe zwei Jahre lang (!) richtig

mühsam, nachdem ein Lenker mit B

Ml

g per Handy-App sein Auto in

Innsbruck abgestellt hatte, Die „Tiroler Krone“ hat Tipps für Betroffene.,

as Argernis nahm be-

reits am 24. Oktober

2023 seinen Lauf: Mit
Aktivierung der App „Easy-
Park“ stellte ein Innsbrucker
Akademiker seinen Pkw in
der Glasmalereistraße 1 in
Wilten ab. 3,42 Euro entrichtete er, um von 9.03 bis
10.31 Uhr dort zu stehen.

Umso größer war die
Überraschung, als ihm am
18. Jänner 2024 eine Anonymverfügung samt Lenkererhebung ins Haus flatterte,
Strafhöhe: 50 Euro.

„Ja, es war mein Mandant, der hier geparkt hat“,
antwortete der Lenker über
seinen Anwalt Karl Hepperger prompt. Und beantragte
bei der Stadt Innsbruck, das
Verwaltungsstrafverfahren

einzustellen, weil der Parkvorgang ja korrekt war.

Erst nach einem Jahr die
Nachweis-Aufforderung

Fast ein Jahr lang herrschte
Funkstille — bis die Aufforderung kam, den Nachweis
über den korrekten Parkvorgang zu erbringen — „das haben wir ebenfalls sofort erledigt“, schildert der Anwalt.
Wiederum verstrichen Monate und erst jetzt im Juli —
mehr als eineinhalb Jahre
nach dem Parkvorgang —
kam die Verständigung, dass
tatsächlich die Einstellung
erfolgt sei. Begründung:
„Aufgrund eines Ablesefehlers des Kennzeichens wurde
fälschlicherweise eine Anzeige erstattet.“ Die Lehre:

Wer n.‘rkmry.hl aufgibt und
hl , ist wohl der Dumme.
Interessant an diesem Fall:
Wie kam man überhaupt auf
den korrekten Fahrzeugbesitzer, wenn doch angeblich
das Kennzeichen falsch abgelesen wurde?

Foto des Parkorgans kann

für Lenker „rettend“ sein

Aus dem städtischen Referat
Verkehrs- und Sicherheitsstrafen heißt es dazu sinngemäß: Es könne in seltenen
Fällen vorkommen, dass das
Parkorgan das Kennzeichen
falsch in das „EasyPark“-
System eingebe — etwa mit
einem „Zahlendreher“, Daher scheine auch keine bezahlte Gebühr für das Fahrzeug auf, eine Strafe würde

;

Foto: Chvistof Birbaumer

Einer der vielen Parksheriffs

folgen Allerdings - und dies
ist für betroffene Lenker der
„rettende“ Umstand: Wenn
jemand behauptet, nie vor
Ort gewesen oder — wie in
diesem Fall — korrekt bezahlt zu haben, wird nochmals versucht, das korrekte

Hin der Glasmalereistraße I
8 in Innsbruck begann der
® Kampf für den Tiroler. I

Kennzeichen zu ermitteln.
Dazu dient z. B. ein Beweisfoto samt _ erkennbarem
Kennzeichen, das in der Regel vom Parkorgan angefertigt wurde. „Wesentlich öfter kommen aber Eingabefehler seitens der App-Nut-

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zer selbst vor, etwa eine falsche Zone“, so das Amt,

Per E-Mail sumt Nuchweis
bei der Behörde melden
Der Tipp bei einem Missgeschick des _Parkorgans:
Möglichst per E-Mail bei

der Behörde melden und
einen Nachweis des Parkvorgangs hinzufügen. Und
zur langen Dauer von Verfahren: „Das hängt von vielen Faktoren ab, es gibt keine Pauschalantwort.“
Andreas Moser