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Jahr: 2025

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Tiroler Tageszeitung

„‚Eine unnötige Hürde mehr‘“, Seite 19

„Fine
unnötige
Hürde mehr“

Der Eintrag in das Register für
Gesundheitsberufe kann für
Pflegekräfte aus dem Ausland
schwer werden, trotz Bl-Prüfung.

Von Monika Schramm

Innsbruck — Viele Alten- und
Pflegeheime in Tirol setzen
bereits auf gut ausgebildete Mitarbeiter:innen aus der
ganzen Welt — aus Kenia, Kolumbien und von den Philippinen, um nur einige Beispiele
zu nennen. „Wir haben, darüber kann man jammern oder
auch nicht, zu wenig Pflegekräfte“, sagt Innsbrucks Vizebürgermeister und Sozialstadtrat Georg Willi (Grüne).
„Ein Mosaikstein, um diesen
Pflegekräftemangel zu beheben, ist, mit ausländischen
Pflegekräften zu arbeiten.“

Bis die Frauen und Männer aber ihre Arbeit beginnen
können, vergehen manchmal
Monate. Zum einen müssen
die Ausbildungen, ihre Berufsabschlüsse, anerkannt werden. Dieser so genannte Nostrifizierungsprozess sei „brutal
schwierig und mühsam“, sagt
Willi. Zum anderen müssen
sie ihre Deutschkenntnisse
mit einer B1- bzw. B2-Prüfung
nachweisen.

Eintrag vorerst verwehrt

Sind die nötigen Dokumente beglaubigt, könnten die
Pfleger:innen eigentlich ihre Arbeit beginnen. Wenn da
nicht noch die verpflichtende
Eintragung in das Gesundheitsberuferegister wäre, Die
zuständige Behörde für die Registrierung ist die Arbeiterkammer (AK). Mehr als einmal sei
es vorgekommen, dass Pflegekräften, die alle notwendigen
Unterlagen vorgelegt hätten,
der Eintrag beim ersten Mal
verwehrt worden sei, weiß Georg Willi. Wegen mangelnder
Deutschkenntnisse. „Das geht
einfach nicht.“

Denn es bedeute für die Pflegekräfte, dass sie nicht arbeiten dürfen bzw. kein Geld verdienen. Sie müssen trotzdem
hier untergebracht und verpflegt werden. Eine schwierige Situation für alle Beteiligten
— Arbeitgeber und Angestellte.

Vonseiten der Arbeiterkammer Tirol heißt es dazu: „Entsprechend der berufsrechtlichen Regelungen liegt dann

Auch in Alten- und Pflegeheimen fehlt Personal. Pflegekräfte aus dem

die Berufsberechtigung vor,
wenn der Berufsangehörige handlungsfähig, vertrauenswürdig, gesundheitlich
geeignet ist und über die erforderlichen Kenntnisse der
deutschen Sprache verfügt.“
Bei Pflegeassistenzberufen
muss ein Sprachnachweis B1,
im gehobenen Dienst der über
B2 erbracht werden.

Im behördlichen Verfahren müssten die Unterlagen
auch auf Plausibilität geprüft
werden. Dies werde bei der
Sprache im Rahmen eines Gesprächs geprüft. „Liegen Zwei-

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2
s
2

„ Ich fordere, dass
Ausbildungen,
wenn sie nostrifiziert
sind, auch anerkannt
werden.“

Georg Willi

)

fel an der Kompetenz bezüglich deutscher Sprache vor,
kann nicht von einem voll-
ändigen Nachwei geg;
gen werden“, so die AK. Innerhalb einer vereinbarten Frist
können die Berufsangehörigen erneut vorstellig werden,
auch mehrfach. „Ein negativer
Bescheid wurde bis dato auf
Grund fehlender Sprachkenntnisse noch nie ausgestellt.“
Auch wenn niemand abgelehnt wurde, „das ist eine unnötige Hürde mehr“, sagt Willi:
„Ich fordere, dass Ausbildungen, wenn sie nostrifiziert sind,
anerkannt werden und nicht
eine zweite Instanz plötzlich
sagt: ‚Nein, ich seh das anders."
Die AK ist keine B1-Zertifizierungsstelle.“ Er spricht sich
für eine bundeseinheitliche
Lösung mit einer Anlaufstelle
aus, die „die Nostrifizierungen
kompetent abwickelt“.

Al

Ausland können die Lücke zumindest ein wenig schließen. roto: £tock/Zoenar

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