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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_21_Presse_OCR
- S.19
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Kurier
„Neuer Anlauf für generelles Messerverbot“, Seite 13
GEORGEPETERS/ISTOCKPHOTO
Von Christian Mayr
Nach den angekündigten
Verschärfungen bei den
Schusswaffen (im Gefolge
des Schulmassakers von
Graz), stehen auch Restriktionen bei Stichwaffen bevor. Für das bereits vor mehr
als einem Jahr angekündigte
„Messerverbot im Öffentlichen Raum“ soll es bald
einen neuen KGesetzesentwurf geben. Auch Wiens
Polizeipräsident CGerhard
Pürstl erneuerte via ORF seinen Wunsch nach einem
prinzipiellen Verbot, da ihm
niemand erklären könne,
„warum jemand im öffentlichen Raum mit einem Messer herumlaufen muss“.
Neuer Anlauf für generelles Messerverbot
Stichwaffen. Innenministerium plant neuen Gesetzesentwurf. Ob einzelne Verbotszonen wirken, ist wissenschaftlich umstritten.
Verbotszonen in Wien
KURIER-Grafik: Eber | Quelle: APA
Im aktuellen türkis-rotpinken Regierungsübereinkommen ist unter „flächendeckende KGewaltprävention“ auf Seite 80 klar festgehalten: „Das Tragen von bestimmten Arten von Messern
wird verboten.“ Wann genau
dieses Verbot kommen soll,
ist aber offen — laut Innenministerium (BMI) wird das
Programm „Schritt für
Schritt abgearbeitet“.
Laut BMI dient als
Grundlage für die aktuellen
Beratungen der Gesetzesentwurf aus dem Vorjahr (mit
Ausnahmen für Taschenmesser und bestimmte Berufe), der allerdings aufgrund
des Widerstandes der Grünen nicht umgesetzt wurde.
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Neu dazukommen sollen
jetzt „zusätzliche Befugnisse
für die Polizei hinsichtlich
der Möglichkeit zur Kontrolle und Durchsuchung von
Menschen“: „Das wird die
Arbeit der Polizei weiter erleichtern“, heißt es aus dem
BMI.
Was bringen Verbote?
Doch was bringen eigentlich
die bisherigen Waffenverbotszonen in Wien (Praterstern/Inner-Favoriten) und
Innsbruck (Bogenmeile/Bahnhof)? „Es gibt dazu
nur Untersuchungen aus
Deutschland. Die Ergebnisse
sind gemischt“, erklärt Veronika Hofinger, Vize-Institutsleiterin der Rechts- und Kri-
minalsoziologie an der Uni
Innsbruck. Sie verweist auf
eine umfangreichere Studie
zur Waffenverbotszone in
Wiesbaden, die dort 2018 in
der Innenstadt eingerichtet
wurde. Sukkus: „Festzuhalten bleibt, dass das Gewaltniveau (...) hoch ist und die
Kontrollen in der Waffenverbotszone möglicherweise
Schlimmeres verhindert haben.“ Die objektive Sicherheit sei dadurch jedenfalls
erhöht worden, die subjektive Sicherheit sei bei solchen
Maßnahmen aber „deutlich
nachrangig zu betrachten“.
Und: Ob Verbot und Kontrollen kriminelle Taten reduziert haben, lässt sich wissenschaftlich nicht messen.