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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_5_Presse_OCR
- S.6
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Tiroler Tageszeitung
„Auf der Suche nach Harmonie“, Seite
Auf der Suche nach Harmonie
Straßenmusik wird in Tirol künftig anmeldepflichtig. Das Land hat die Gesetzesnovelle
jetzt noch angepasst - bürokratische Hürden sollen möglichst niedrig gehalten werden.
Von Michael Domanig
Innsbruck —- Der Frühling
rückt näher — und damit auch
der Beginn der Straßenmusik-Saison. Heuer kommt auf
KünstlerInnen im öffentlichen
Raum jedoch eine entscheidende Veränderung zu: Straßenmusik wird in Tirol anmeldepflichtig. Um auf Bedenken
von MusikerInnen zu reagieren, hat das Land den Entwurf
für diese Gesetzesnovelle —- die
im März-Landtag beschlossen
werden soll - nun noch in diversen Punkten angepasst.
Doch der Reihe nach: Bisher war die „Darbietung von
Straßenkunst im ortsüblichen
Umfang“ gemäß Tiroler Veranstaltungsgesetz (TVG) von
der Anmeldepflicht ausgenommen. In Innsbruck, wo
sich Gäste und Einheimische
an vielfältigen Darbietungen
erfreuen können, kam es in
den letzten Jahren jedoch oft
zu Beschwerden. Hauptgrund:
die Lautstärke und Dauer so
mancher Aufführung.
Freiheit eingeschränkt?
Als Reaktion arbeitete das
Land in Abstimmung mit der
Stadt die TVG-Novelle aus:
„Die neue Anmeldepflicht
sorgt dafür, dass Musik weiterhin die Stadt belebt, ohne
die AnrainerInnen unzumutbar zu belasten“, betont die
zuständige Landesrätin Astrid
Mair (ÖVP).
Durch die Anmeldung kann
die Veranstaltungsbehörde,
also die jeweilige Gemeinde,
künftig Auflagen vorschreiben, wenn etwa aufgrund der
Verwendung von Verstärkern
oder Lautsprechern „eine unzumutbare Lärmbelästigung
zu erwarten ist“, erklärt Mair.
Zugleich legt die Novelle fest,
dass man, im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen, nicht
volljährig sein muss, um Straßenmusik anzumelden.
Das Innsbrucker „StreetNoise Orchestra“ äußerte im Begutacht rfah
plante Anmeldepflicht. Land und Stadt streben „praktikable“ und ,Tniederschwellige" Lösungen an.
Die Begutachtungsfrist für
die Gesetzesänderung endete
im Jänner. Dabei gingen auch
sehr kritische Stimmen Eein,
etwa vom StreetNoise Orchestra, einem aktivistischen Straßenmusik-Kollektiv aus Innsbruck. In der Stellungnahme
an die Landespolitik heißt es:
„Spontane Musikauftritte wie
die des StreetNoise Orchestra
bereichern den öffentlichen
Raum, schaffen Momente der
Freude und verbinden Menschen. Diese Kulturform lebt
von Freiheit und Flexibilität,
die durch eine Anmeldepflicht
und Gebühr massiv eingeschränkt wird.“
‚ ‚ Um der für Stra-
ßenmusik nötigen
Flexibilität Rechnung zu
tragen, wird die Anmeldefrist verkürzt.“
Astrid Mair (fürs Veranstaltungsgesetz zuständige Landesrätin)
LR Mair betont, dass man
„den Anregungen im Begutachtungsverfahren weitgehend Rechnung getragen“
habe: So reicht es bei Straßenmusik, wenn die Anmeldung spätestens eine Woche
vor dem geplanten Beginn der
Veranstaltung bei der Behör-
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schwere Bedenken gegen die ge-
Foto: Falk/TT
de einlangt - ansonsten beträgt diese Frist vier Wochen.
Damit werde die erforderliche Flexibilität, „vor allem im
Hinblick auf Wetter- und/oder
Publikumslage oder (durch-)
reisende Straßenmusiker“ gewährleistet, sagt Mair.
Praktikable Regeln als Ziel
Durch die digitale Anmeldemöglichkeit, auch per Smartphone, sei eine „niederschwellige Anmeldung“ möglich.
Ebenso braucht es dafür keine
umfangreichen Unterlagen.
Worauf die Landesregierung ebenfalls hinweist: Musikalische Darbietungen im
Das ändert sich
Straßenmusik fällt künftig
nicht mehr unter die gesetzlich geregelten Ausnahmen -
wird also anmeldepflichtig.
Anmeldungen für Straßenmusikdarbietungen müssen
spätestens eine Woche vor
dem geplanten Termin bei
der jeweiligen Gemeinde
einlangen - bei anderen Veranstaltungen sind es in der
Regel vier Wochen vorher.
Die gesetzlichen Voraussetzungen in Bezug auf
Anmeldeunterlagen gelten für
Straßenmusik nicht, die Anmeldung ist ohne umfangreiche Angaben möglich. Auch
die persönlichen Anmeldevoraussetzungen der Volljährigkeit und der „Verlässlichkeit“
fallen bei Straßenmusik weg.
Für Musikdarbietungen auf
Demos oder auf Begräbnissen ändert sich nichts.
Die Novelle soll im März-
Landtag beschlossen werden
und vor Beginn der Straßenmusik-Saison in Kraft sein.
Rahmen einer Demonstration
— das StreetNoise Orchestra tritt
beispielsweise oft bei Demos
auf — unterliegen nicht dem
Veranstaltungs-, sondern dem
Versammlungsgesetz, für sie
ändert sich nichts.
Morgen sind das StreetNoise
Orchestra und die TKI — Tiroler Kulturinitiativen zu einer
Besprechung im Landhaus
eingeladen. Mair hofft, dabei Bedenken ausräumen zu
können. Man wolle gemeinsam mit der Stadt sicherstellen, dass auch für „etablierte
Gruppen“ praktikable Regelungen gefunden werden —
etwa durch Dauerbescheide.