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Jahr: 2025

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- S.34

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Bezirksblätter Innsbruck

„Ja zur Kurzparkzone in der Rossau beschlossen“, Seite 22

Ja zur Kurzparkzone in
der Rossau beschlossen

Die tägliche Kurzparkzone im Gewerbegebiet gilt von ı bis 5 Uhr
nachts und wurde
kürzlich eingeführt.

Mit der Einführung einer gebührenfreien Kurzparkzone täglich
von 1.00 bis 5.00 Uhr nachts soll
das Problem des Dauerparkens
in der Rossau künftig verhindert
werden. Auch für Mühlau/Arzl
ist eine solche Lösung geplant,
um Verdrängungseffekte durch
das Parkraummanagement
in der Rossau zu vermeiden.
Das erforderliche Ermittlungsund Anhörungsverfahren in
Mühlau/Arzl läuft seit 7. Mai
dieses Jahres. Das Verfahren, bei
dem Organisationen und Einrichtungen wie Wirtschaftskammer (WK) und Arbeiterkammer

(AK) eine Stellungnahme abgeben können, dauert etwa drei
Wochen und gilt als Grundlage
für eine weitere Entscheidung.

Faire Parkraumlösung

„Unser Ziel ist es, durchdachte
und faire Parkraumlösungen zu
schaffen, die den Bedürfnissen
der Bevölkerung gerecht werden — auch in sensiblen Wohngebieten wie Mühlau und Arzl“,
betont Mobilitäts- und Stadtplanungsstadträtin Janine Bex.
„Daher setzen wir neben dem
formellen Verfahren auch auf
klare politische Weichenstellungen: In Mühlau/Arzl ist die Einführung einer gebührenfreien
Kurzparkzone ab Herbst 2025
klar vorgesehen.“ In Mühlau/
Arzl ist — ebenso wie in der Rossau — eine gebührenfreie Kurzparkzone täglich von 1.00 bis

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Das Problem des Dauerparkens soll
künftig verhindert werden. roto: rauth

5.00 Uhr nachts geplant. Die Zeiten wurden so gewählt, damit es
zu keinen Einschränkungen für
Handels- und Dienstleistungsbetriebe kommt. Da es sich in
Mühlau/Arzl um Wohngebiete
handelt, gestaltet sich die Situation jedoch deutlich komplexer. Für Anwohnerinnen und
Anwohner ist die Ausgabe von
Parkkarten vorgesehen.