Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_02_7_Presse_OCR

- S.5

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022_02_7_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung

„Härte für Dauerparker“, Seite 16

Ein Fall für Motz

Härte für Dauerparker

Von Michael Motz

eit 1992 gibt es in Inns-

bruck Anwohnerparkkarten, auch als „Dauerparkbewilligungen“ juristisch
kostümiert. Wer das Privileg
erhält, wird im Einzelfall geprüft. Der Hauptwohnsitz
muss in einer Kurzparkzone,
einer grünen Zone oder einer
Parkstraße liegen. Man muss
einen Privat-Pkw haben oder
einen Dienstwagen privat
nutzen. Es dürfen keine Abstellplätze zur Verfügung stehen. Chancen hat man auch,
wenn das Fahrzeug für eine
Garage zu groß ist.

Es entspricht dem ver-

kehrspolitischen Trend in
Innsbruck, dass nicht nur
die Kurzparkzonen immer
mehr reduziert werden, um
die Lust aufs Autofahren zu
sedieren; diese dämpfenden
Eingriffe spüren auch langjährige Besitzer von Anwohnerparkkarten. Kürzlich bekam Ombuds-Team-Kollege
Klaus Lugger die Mail eines
betrübten Innsbruckers: „Ich
versuche seit November eine
Verlängerung meiner seit
Jahren erhaltenen Parkkarte zu bekommen, für mein
Fahrzeug, ein Spezialkraftwagen, VW-Bus mit Spezialhochdach. Es gibt keine
Parkplätze in Wohnanlage

Seite 5 von 11

und Tiefgarage.“ Der Mann
wohnt in Pradl, und die Stadt
entgegnet, dass es in einem
„Umkreis von 300 Metern“
Tiefgaragenplätze um 80,10
Euro gibt. Das sei ihm zumutbar. Der Haken: Das Auto ist
ein Bus mit Hochdach und
hat in der Tiefgarage nicht
Platz. Zweiter Haken: Der
Mann hat ein Wechselkennzeichen, das er auch für einen Pkw in Kärnten benützt.
Darauf gründet die Stadt ihre
Ablehnung, weil es keine
„Parkberechtigungen für
Zweit- oder Drittfahrzeuge“
geben könne. Der Innsbrucker wird den Bescheid der
Stadt anfechten.