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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_3_Presse_OCR
- S.5
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Kronenzeitung
Kronen
Zeitung
„Erleichterungen bei Gastgärten“, Seite 34
3.3.2022
® Zentrale Anmeldestelle im Innsbrucker Rathaus ®© Keine Miete bei Winterbetrieb
Erleichterungen bei Gastgärten
Die Gastronomen in Innsbruck dürfen sich freuen. Heute
wird im Gemeinderat nämlich das lang ersehnte „Gastgartenpaket“ beschlossen, das finanzielle und bürokratische Erleichterungen mit sich bringt. So kann eine Genehmigung künftig zentral an einer Stelle im Rathaus beantragt werden. Bisher war es ein Hürdenlauf.
Und zwar deswegen, weil
sich die Gastronomen für
das Betreiben eines Gastgartens mindestens an drei Stellen wenden mussten: 1. Gewerbebehörde; 2. Referat für
Innsbruck hat, darf sichnunf
Liegenschaftsangelegenheiten; 3. Straßenverkehrsbehörde. „Die Genehmigung
obliegt natürlich weiter den
zuständigen Behörden. Der
aufwendige Prozess des An-
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: die
ischlicßung — innerhalb der
} vereinbarten Mietdauer -
: wieder betrieben wird.
suchens geht nun wesentlich
einfacher“, bringt es Stadt-
Baudirektor Robert Schöpf
klar auf den Punkt.
Darüber hinaus bietet die
Servicestelle auch eine Beratung für die Betriebe: So
müssen nicht bei jedem zivilrechtlichen Ansuchen auf
Verlängerung eines Gastgartenvertrages sämtliche behördliche Bewilligungen erneut eingeholt werden.
Im Falle von Betriebsschließungen, die zum Beispiel wegen Geschäftsumbau oder Betriebsurlaub erfolgen, muss der Gastgarten
nun anstatt von wenigen Tagen erst nach einer Dauer
von mehr als zwei Wochen
von beweglichem Mobiliar
geräumt werden. Die Podeste inklusive deren Abgrenzungen bei den Gastgärten
können allerdings stehen
bleiben, sofern der Gastgarten direkt im Anschluss an
temporäre Betriebs-
Es gibt auch finanzielle Erleichterungen, wie der zuständige Vize-BM Johannes
Anzengruber betont: „Die
Mieten für Gastgärten beziehen sich auf zehn Monate
(1. Februar bis 30. November). Für den Gastgartenbetrieb in den Wintermonaten
wird bis 2024 nichts verrechnet!“ Markus Gassler