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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_6_Presse_OCR

- S.15

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tirol.orf.at

Die FFP2-Maske bleibt eine fixe Begleiterin bei Amtsgängen

Seit März 2020 gelten im Magistrat wegen der geltenden Corona-
Maßnahmen eingeschränkte Zugangsregelungen. Seither ist das
Innsbrucker Rathaus nur über die Fallmerayerstraße Nord sowie das
Bürgerservice erreichbar. Ab dem 5. März fallen jetzt die
Zugangskontrollen in der Maria-Theresien-Straße 18. Sämtliche
Rathauszugänge werden wieder geöffnet, ebenso alle Aufzüge.

Maskenpflicht und vorab vereinbarte Termine

Das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen und im
Parteienverkehr bleibt allerdings weiterhin aufrecht. Um
Verzögerungen und überfüllte Wartebereiche bei Behördengängen zu
vermeiden, muss vorab nach wie vor ein Termin mit der
entsprechenden Dienststelle vereinbart werden. Kontaktdaten zu den
einzelnen Fachdienststellen sind online oder über die Telefonnummer
0512-5360-0 erhältlich.

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