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Jahr: 2022

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- S.13

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Kronenzeitung

„Zustände wie damals wollen wir nicht haben“, Seite 30/31

® Diskussion um Erlaubniszone, sprich legaler Straßenstrich, in__Innsbruck ® Realisierung wird noch geprüft © Vize-BM Anzengruber (ÖVP) stellt klar:

„Zustände wie damals wollen wir nicht mehr haben“

Das Thema Sexarbeit wurde — wie berichtet — im Februar-Landtag rege diskutiert. Ein im November 2021 angenommener Gemeinderatsantrag in Innsbruck sieht
vor, die Schaffung einer Erlaubniszone — einem legalen
Straßenstrich — zu prüfen. Wie sieht der Staus quo nun
vier Monate später aus? Die „Krone“ hat nachgefragt.

dings auf jeden Fall „bis spätestens Ende des ersten
Quartals 2022“ zur Beschlussfassun: vorgelegt
werden. Doch wird dieser
Zeitplan tatsächlich einge-
_ halten? Vize-BM An-

Sexarbeit ist derzeit _
in Tirol nur in Bor-

dellen erlaubt, dort !
sind Sexarbeitende ”
an die Vorgaben der %
Betreiber gebunden.
„Man darf sich nicht |
der Illusion hingeben,
dass aufgrund des Verbotes des Straßenstriches keine
Sexarbeit stattfindet. Sie findet statt, das belegen auch
die steigenden Zahlen von
Anzeigen bei der Polizei.
Sexarbeit wird in der Illegalität praktiziert — und zwar
in unsichtbaren Ecken und
illegalen Wohnungsbordellen. Mit den Mitteln, die
uns in Innsbruck zur Verfügung stehen, könnten wir
das Thema angehen anstatt

Der Verein iBUS setzt sich
eifrig für Sexarbeitende ein.

Sexarbeitende weiterhin zu
kriminalisieren und damit in
die Abhängigkeitsverhältnisse zu treiben“, erklärt GR
Zeliha Arslan (Grüne).

Sie fordert Lösungen, um
Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnisse zu beseitigen. Daher setzt sie sich für
die Errichtung einer Erlaubniszone ein. „Es liegt ein angenommener Gemeinderatsantrag vor. Mit einem klaren
Arbeitsauftrag und vorgegebenem Format“, schildert
Arslan, „der zuständige Vize-BM Johannes Anzengruber wurde mit der Erstellung
eines Verordnungsentwurfes
zur Schaffung einer Erlaubniszone nach $18a Landes-
Polizeigesetz beauftragt“.

Eine Expertengruppe soll
passende Lösungen finden

Die genaue Festlegung soll
folglich mit einer Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Polizei, Vertretern des Interessensverbandes der Sexarbeitenden und
den jeweiligen Ressortzuständigen, festgelegt werden. „Es benötigt diese Expertengruppe, um Lösungen
zu finden, da in den Erlaubniszonen zwar das Anbahnen gestattet ist, aber nicht
die tatsächliche Erbringung
der sexuellen Dienstleistung“, konkretisiert Arslan.
Der Entwurf soll dem Gemeinderat zeitnah, aller-

Seite 13 von 39

zengruber (OVP)
nimmt Stellung: „Der
Antrag wurde dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
und Bearbeitung zugewiesen. In seiner
Sitzung am 12. Jänner wurde beschlossen, Stellungnahmen beim Stadtpolizeikommando _ Innsbruck
und städtischen Amt für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen _ einzuholen.
Nach Erhalt dieser werden
die weiteren konkreten Vorgangsweisen festgelegt.“
Lockerung der Maßnahmen
„derzeit nicht notwendig“
Über Jahrzehnte hinweg habe es einen unkontrollierbaren Straßenstrich in der Tiroler Landeshauptstadt gegeben. Damit verbunden gewesen seien Revierkämpfe
im Milieu, Menschenhandel
und Suchtmitteldelikte. Erst
als es der damaligen LR Patrizia Zoller-Frischauf gelungen sei, die Rechtslücke im
Landespolizeigesetz zu
schließen, habe die Polizei
eine echte Handhabe gegen
die illegale Straßenprostitution gehabt. „Derzeit gibt es
in Innsbruck so gut wie keinen Straßenstrich. Ich sage
es hier in aller Klarheit: Diese Zustände wie damals wollen wir nicht mehr haben“,
verdeutlicht Anzengruber.
Auch eine Lockerung der
Maßnahmen im Bereich der
Prostitution sei laut dem Vize-BM „weder derzeit notwendig noch zielführend“,
denn eine stärkere Liberalisierung bringe auch automatisch Probleme und Sicherheitsrisiken mit sich. „Zudem liegen keine Anträge
auf Bewilligung von Laufhäusern und Bordellen vor,