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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_17_Presse_OCR
- S.3
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Tiroler Tageszeitung
TirolerseTageszeitung
„Willi hält Abgabe für noch viel zu niedrig“, Seite 4
17.3.2022
Willi hält Abgabe für
noch viel zu niedrig
Die geplante Leerstandsabgabe ging gestern offiziell
in Begutachtung. Hauptadressat ist Innsbruck. Auch
Freizeitwohnsitze fallen unter das neue Regime.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck - Frühestens am 1.
Jänner 2023 könnte das neue
Tiroler Freizeitwohnsitzund Leerstandsabgabegesetz (TFLAG) in Kraft treten.
Wann genau, dürfte jedoch
vom Ausgang des Begutachtungsverfahrens - welches
gestern gestartet wurde - und
dem möglichen „Nachbesserungsbedarf“ abhängen. Zumindest im Gesetzesentwurf
wurde das Startjahr nur mit
„1. Jänner 20XX“ datiert.
Der Entwurf ist umstritten.
Nicht weil die Notwendigkeit
einer Abgabe zur Bekämpfung des spekulativen Wohnungsleerstandes generell
in Frage gestellt würde. Vielmehr, weil die geplante Abgabenhöhe (siehe Faktbox)
‚ Die Leerstandsab-
gabe ist ein lange
erwarteter Meilenstein.
Die Höhe der Abgabe
hat aber ganz klar Luft
nach oben.“
Georg Willi
(Bürgermeister Innsbruck)
seit Tagen für Diskussionsstoff sorgt. AK und Neue Heimat haben diese bereits als
zu niedrig kritisiert. Das Land
argumentiert damit, dass das
Land mit einer zu hohen Abgabe verfassungsrechtliche
Probleme bekommen würde.
Erster Adressat, auch weil
hier das Problem am größten
scheint, ist die Landeshauptstadt. Bürgermeister Georg
Willi (Grüne) hält gegenüber
der 7T fest, dass die Einführung endlich das lange geforderte „gesellschaftspolitische
Signal ist, dass Leerstand
nicht erwünscht ist“. Leerstand verknappe das Angebot und wirke preistreibend.
Dennoch kritisiert auch Willi
Der Bauboom hält auch in Tirol ungebrochen an. Wie viel davon spekuluiv
unbewohnt bleibt, könnte nur eine Leerstandserhebung klären, Symbotfoto: Falk
die Abgabenhöhe: „Ein Tausender tut keinem Anleger
weh. Die Abgabe muss steuernd wirken.“ Umso mehr
hofft Willi, dass im Stellungnahmeverfahren noch „die
eine oder andere Nachschärfung“ erfolgen wird.
Laut dem Gesetzesentwurf ist Wohnungsleerstand
künftig in der jeweiligen Gemeinde vom (Grundstücks-)
Eigner zu melden. Natürlich
nur, sofern die Gemeinde beschließt, überhaupt besagte
Abgabe einzuheben. Leerstand ist dann vorhanden,
wenn eine Immobilie durchgehend mindestens sechs
Monate nicht als Wohnsitz
verwendet wird. Auch Freizeitwohnsitze fallen darunter. Stehen sie über besagten
Zeitraum leer, ist für selbige
nicht mehr die Freizeit-, sondern eben die Leerstandsabgabe zu bezahlen.
„Wo der Markt versagt,
müssen wir korrigierend
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Leerstands-Kosten
Geplante Abgabenhöhe: Die
Abgabe orientiert sich an der
Nutzfläche einer Wohnung und wird
monatlich fällig. Folgende Sätze
wurden festgelegt: bis 30 m?: 20€/
Monat; 30 bis 60 m?: 40€; 60 bis
90m?: 58 €; 90 bis 150 m?: 83€;
150 bis 200 m?: 117€; 200 bis
250 m?: 150€; mehr als 250 m?:
183€.
eingreifen“, spricht Grünen-
Wohnbausprecher Michael
Mingler von einem „radikalen Systemwechsel“.
Ausgenommen sind u.a.
Eigenbedarf (max. zwölf
Monate), nicht benutzbare
Wohnungen, gewerbliche/
berufliche Zwecke (Ordinationen, Büros, Privatzimmervermieter), Nachweis der
Nicht-Vermietbarkeit zum
ortsüblichen Mietzins. Gemeinnützige Bauträger sind
nicht ausgenommen.