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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_21_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Corona: Strenge und Milde“, Seite 16
Ein Fall für Motz
Corona: Strenge und Milde
Von Michael Motz
S eit uns das Coronavirus
in all seinen Varianten
Opfer abverlangt, also seit
rund zwei Jahren, bekommen wir Mails unserer Leserinnen und Leser. Über
vieles haben wir nicht berichtet, weil Behörden formal korrekt gehandelt haben, obwohl manche dieser
administrativen Aktionen
hart waren und ein zugedrücktes Auge kein Malheur
gewesen wäre. Das schien
uns in so schwierigen Zeiten
nicht geeignet für kritisches
Hinterfragen. Nun machen
wir eine Ausnahme.
Zuletzt schrieb uns eine
Mutter aus dem Oberland:
„Seit Beginn der Pandemie tragen ich und meine
Familie alle Maßnahmen
der Regierung nach bestem
Wissen und Gewissen mit.
Zum Dank dafür verurteilte
uns die Behörde kürzlich
zu einer Geldstrafe in Höhe
von 330 Euro.“ Grund war
ein PCR-Gurgeltest ihres
minderjährigen Sohnes. Das
kam so: Zunächst wurde ein
behördlich angeordneter
PCR-Test gemacht. Dieser
Test war positiv, obwohl
sich die Eltern sicher waren,
dass der Bub negativ ist. Auf
Grund ihrer Skepsis sind sie
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noch einmal zum Freitesten
gefahren. Man hielt das für
zulässig, weil damals die
ganze Region ein abgesondertes Quarantänegebiet
war. Sie wurden erwischt
und von der BH gestraft.
Formal zu Recht. Warum
diese Erzählung? Die TT berichtete kürzlich unter dem
Titel „Deshalb muss Kickl
keine Strafe zahlen“ vom
singulären Wohlwollen des
Innsbrucker Stadtmagistrats.
Die Behörde ersparte sich
Mühen und somit blieb der
Verstoß gegen die Maskenpflicht für den Politiker straffrei. Frage: Dürfen Behörden
nach Belieben gütig sein?