Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_26_Presse_OCR

- S.3

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022_03_26_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung

TirolerseTageszeitung

„Innsbruck Tourismus: Bescheid wird beeinsprucht“, Seite 4

26.3.2022

Innsbruck Tourismus: Bescheid wird beeinsprucht

Innsbrucker Hotelier zieht nach gescheitertem Versuch, Wahl zum TVB-Aufsichtsrat zu kippen, jetzt vor Landes-Verwaltungsgericht.

Innsbruck - Im Innsbruck
Tourismus will vier Monate
nach den erfolgten Neuwahlen für Aufsichtsrat und Vorstand keine Ruhe einkehren.
Nunmehr ist der Urnengang
im TVB auch ein Fall für das
Landes-Verwaltungsgericht.
Wie berichtet, war es im
Vorfeld der Wahl im November 2021 zu gröberen Unstimmigkeiten in der Stimmgruppe 3 gekommen. So war ein
Wahlvorschlag (Liste Giner)
vom Listeneinbringer nach
erfolgter Übermittlung ans
Land, jedoch aber noch vor
Ende der diesbezüglichen
Frist, abgeändert worden. Jene drei Wahlwerber, die infol-

gedessen von dieser Wahlliste
gestrichen wurden, forderten
im Anschluss von der zuständigen Tourismusabteilung
im Land nicht nur die Berichtigung besagten Wahlvorschlags, sondern auch die
Aufhebung der Wahl zum
Aufsichtsrat. Per Bescheid
und nach eingehender Prüfung wies die Abteilung diese
Ansinnen aber Mitte Februar
zurück bzw. ab.

Auf TT-Anfrage bestätigte
nun Abteilungsleiter Gerhard
Föger, dass besagter Behördenbescheid nunmehr beeinsprucht worden ist. Man habe
bereits die Wahlakten vorbereitet und an das Landes-Ver-

waltungsgericht übersandt,
welchem nun die Entscheidung obliege.

Wie TT-Recherchen ergaben, will aber nur noch einer der drei nicht klein beigeben. Dabei handelt es sich
um die Adjuta GmbH des
Innsbrucker Hoteliers und
stv. Obmanns des Innsbrucker Zentrumsvereins, Thomas Hudovernik. Das bestätigt zwar nicht Hudovernik
selbst, dafür jedoch ein mit
der Causa beauftragter Wiener Rechtsanwalt in dessen Namen. Die inhaltliche
Stoßrichtung bleibt dem Anschein nach die gleiche, wie
der Anwalt gegenüber der

TT schriftlich den Gang zum
Landes-Verwaltungsgericht
begründet: „Verfahrensrechtlich und aufgrund der Entziehung des grundlegenden passiven Wahlrechts unrichtige
Listenkandidatur.“

Aus den Reihen des Verbandes ist jedoch hinter vorgehaltener Hand zu hören, dass
Hudoverniks erneuter Vorstoß eher auf Kopfschütteln
denn auf Zustimmung stoßen
dürfte. Der Ausgang ist offen.
Im Februar hat das Land das
Tourismusgesetz geändert.
Und just jene Passage (einer
nachträglichen Listenänderung) novelliert, die hier Kern
des Streits ist. (mami)

Muss die Wahl zum Aufsichtsrat im Innsbruck Tourismus vom November
2021 wiederholt werden? Das Landes-Verwaltungsgericht ist am Zug. roto: Falk

Seite 3 von 11