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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_04_6_Presse_OCR
- S.23
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Stadtblatt
„Schildbürgerstreich: Fußgänger im Nachteil“, Seite 8
Schildbürgerstreich:
Fußgänger im Nachteil
Fußgänger und Radfahrer genießen die Natur in Kranebitten. Für
Fußgänger könnte es
aber gefährlich werden.
INNSBRUCK. Das Naherholungsgebiet Kranebitten zählt zu den
beliebten Ausflugszielen der Innsbruckerinnen und Innsbrucker.
Vor allem zu Fuß oder per Fahrrad
wird eine „gemütliche Runde“ um
den Flughafen als Erholung genützt. Wer jedoch unterhalb des
ehemaligen Gasthofs Kranebitten
entlangspaziert, ist rechtlich betrachtet sehr gefährlich am Weg.
Radweg
Man könnte in diesem Bereich
von einem „‚Verkehrsknotenpunkt“ sprechen. So bieten sich
die Wege in die Stadt entlang der
nördlichen Seite des Flughafens,
die Überquerung der Brücke in
Richtung Süden oder der Weg
Richtung Osten an. Sowohl Radfahrerinnen und Radfahrer als
auch Spaziergänger nutzen den
Weg unterhalb der Kranebitter
Allee in Richtung Zirl. Fußgängerinnen und Fußgänger jedoch
verbotenerweise. Der Weg ist als
KRANEBITTEN
„Radweg“ gekennzeichnet. Bei
einem Unfall ist entsprechend
dem Verkehrsschild der Fußgänger Schuld, da eine Benutzung des
Radweges nicht erlaubt ist.
Änderung
Wie in vielen Bereichen der Stadt
würde sich auch hier eine Ände-
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ein Radweg.
Foto: BezirksSlätter Innsbruck
rung des Verkehrszeichens als
sinnvoll erweisen. Die „Geh- und
Radweg“-Verkehrszeichen gibt es
in drei Varianten und würden die
Verkehrsführung klar regeln. Das
knapp hinter dem aktuellen Radweg-Verkehrszeichen befindliche
Schild bedeutet „Achtung Gefahrenstellen“ und scheint aufgrund
der Verwitterungsspuren schon
etwas länger zu stehen.