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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_08_3_Presse_OCR
- S.9
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Tiroler Tageszeitung
„Wirbel um Aufschrift von NS-Ausstellung“, Seite 24
Wirbel um Aufschrift
von NS-Ausstellung
Innsbruck - Noch bis zum 13.
August läuft eine Ausstellung
in der Innsbrucker Stadtbibliothek über die Volksabstimmung für den Anschluss an
Hitler-Deutschland 1938. Darüber hat die 7T am 10. Juli
bereits berichtet. Auch über
die an der östlichen Fassade
der Stadtbibliothek in Frakturschrift angebrachte Aufschrift „Gebt dem Führer Euer
Ja!“ - ein Hinweis auf die Ausstellung. Nun, kurz bevor die
Ausstellung auf die Zielgerade geht, gibt es rund um diese Aufschrift und Plakate der
Ausstellung einige Aufregung.
Und mehrere Anzeigen.
Die Ausstellung setzt sich
mit der dunklen Epoche auseinander, beleuchtet kritisch
die Abstimmung und erklärt,
wie bedeutend die Demokratie ist. Doch daran geht die
Aufregung nun vorbei.
„Es ist ein unfassbarer Skandal, dass auf der Fassade der
Stadtbibliothek die Aufforderung ‚Gebt dem Führer Euer
Ja!‘ ohne Hinweis auf eine
derzeit stattfindende Ausstellung angebracht wurde, zumal
man nicht unbedingt davon
ausgehen kann, dass Passanten wissen, dass dort eine Ausstellung stattfindet“, schäumt
GR Gerald Depaoli (GI) und
droht BM Georg Willi mit einer Anzeige wegen Wiederbetätigung.
Auf Anfrage der TT erklärte
die Staatsanwaltschaft Innsbruck gestern, dass sie nach
Sichtung des Sachverhaltes
kein Ermittlungsverfahren
eingeleitet habe. „Wir glauben nicht, dass über diese
Ankündigungen NS-Propaganda bezweckt wurde“, so
Staatsanwalt Hansjörg Mayr.
Auch bei der Polizei langten freilich Anzeigen ein, die
nach dem Verwaltungsstrafrecht zu prüfen sein werden.
Der Unterschied zur Prüfung
durch die Staatsanwaltschaft:
Zur Erfüllung der so genannten inneren Tatseite (Willen)
benötigt es nur Fahrlässigkeit und nicht wie beim NS-
Verbotsgesetz einen Vorsatz.
Die Polizei bestätigte gestern
dazu, dass sie daher nach Information durch die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt
subsidiär zu prüfen habe. Delikte wie die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, Verstoß gegen das
Abzeichengesetz oder eine
Anstandsverletzung kommen
in Frage. Isabelle Brandauer
vom Kulturamt der Stadt versteht die Aufregung ganz und
gar nicht: „Es handelt sich um
ein historisches Zitat, das im
Rahmen einer historischen
Ausstellung, einer sehr guten
Ausstellung, angebracht wurde.“ Die Ausstellung stehe im
Kontext zur Aktion „Innsbruck
liest“ (auch darüber berichtete
die TT) und das Zitat sei auch
angebracht worden, um mit
einer „kleinen Provokation“
auf die Ausstellung aufmerksam zu machen. (fell, mw)
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