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Jahr: 2022

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Stadtblatt

„Alle wichtigen Infos zur Wahl“, Seite 18

Alle wichtigen Infos zur Wahl

In Innsbruck wird bald zweimal gewählt - hier lesen Sie Infos und Fakten

Am 25. September wird in Tirol
ein neuer Landtag gewählt. 14
Tage später finden die Bundespräsidentenwahlen statt. In Innsbruck sind die Bürger aufgerufen,
in jeweils mehr als 150 Wahlsprengeln ihre Stimme abzugeben. Die
Wahllokale sind dabei von 08.00
bis 17.00 Uhr geöffnet. Die beiden Wahlsprengel 104 und 120,
die bisher im Stubaitalbahnhof,
Pater-Reinisch-Weg 4, angesiedelt
waren, werden in die Pädagogische Hochschule, Pastorstraße 7,
verlegt und sind nun barrierefrei.

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind bei beiden
Wahlen Öösterreichische StaatsbürgerInnen, die spätestens am
Tag der jeweiligen Wahl das 16. Lebensjahr vollendet, ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, sowie zum jeweiligen
Stichtag (Landtagswahl 28. Juni
2022, Bundespräsidentenwahl 9.

August) im Wählerverzeichnis
eingetragen sind. Somit ergibt
sich auch ein Unterschied der Zahl
an Wahlberechtigten. Während
zur Landtagswahl 81206 Personen wählen dürfen, sind es bei der
Bundespräsidentenwahl 82.914.

Wahlkarten

Wer am Wahltag verhindert ist,
aber dennoch seine Stimme abgeben möchte, kann eine Wahlkarte
beantragen. Für die Landtagswahl ist das ab Mittwoch, dem
24. August möglich. Die Wahlkarte muss entweder per Post aufgegeben oder im Wahllokal des
betreffenden Wahlsprengels, in
den man eingetragen ist, abgegeben werden. Es gibt — wie in den
vergangenen Jahren auch — heuer die Möglichkeit, neben dem
Wahlkartenbüro in geschützten
Wahlzellen die Wahlkarte auszufüllen und direkt dort in einer
gesicherten Wahlurne abzugeben.
Wahlberechtigte Personen kön-

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Alle wichtigen Informationen und
Fakten zu den Wahlen soto: Bezirksatätter

nen Anträge für Wahlkarten für
die Landtagswahl auch schriftlich
und online einbringen, wobei
schriftliche Anträge bis 20. September einlangen müssen. Für die
Bundespräsidentenwahl gilt, dass
eine Wahlkarte nur mit einem
konkreten Verhinderungsgrund
beantragt werden darf. Es gibt ein
Wahlkartenbüro im Rathaus, 6.
Stock, Zimmer 6103, zu den Öffnungszeiten Mo.-Do. 08.00—-17.00
Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr.