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Jahr: 2022
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- S.3
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Tiroler Tageszeitung
TirolerseTageszeitung
„Kater nach Biss in „U-Haft‘“, Seite 5
1.9.2022
Kater nach Biss in „U-Haft“
Die Beißattacke auf ein Kind beschäftigt das Gericht. Doch wer war der Täter?
Von Thomas Hörmann
Innsbruck — Hat Kater Simba
im April das Nachbarskind
gebissen und verletzt? Oder
war’s eine andere Katze? Das
ist die Kernfrage einer ebenso kuriosen wie aufwändigen
Strafverhandlung, deren erster Akt kürzlich am Innsbrucker Landesgericht über die
Bühne ging. Angeklagt ist aber
selbstredend nicht der Kater,
der sogar drei Wochen in „U-
Haft“ im Tierheim Mentlberg
verbringen musste. Sondern
die Besitzerin, der die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung vorwirft, „Meine Mandantin weist aber jede
Schuld zurück“, sagt Rechtsanwältin Sabine Praniner:
„Zumal ja nachweislich vier
bis fünf andere Katzen durch
die Gegend streunen, die
Simba zum Verwechseln ähnlich sehen.“
Der Anlass für das Verfahren liegt bereits knapp
fünf Monate zurück. Im April wurde ein siebenjähriges
Mädchen in der Wiese einer
Wohnanlage im Westen von
Innsbruck Opfer einer Katze
mit rötlichem Fell. Das Kind
spielte mit den Blumen, das
Tier wollte offenbar „schmu-
sen“. Als die Siebenjährige die
Katze streichelte, biss diese
zu. Eine Wunde am Arm war
die Folge. Obwohl die Eltern
die Verletzung wenig später
in der Klinik behandeln ließen, entzündete sich die Bisswunde. Schließlich war eine
kleine Operation notwendig,
um den Entzündungsherd zu
beseitigen.
Für die Eltern war klar, dass
nur Nachbarskater Simba
für die Attacke verantwortlich sein kann. Eine Anzeige,
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und das aktuelle
Verfahren waren die Folgen.
Für Simba hatte der Biss aber
schon im Juli Konsequenzen:
Als sich der neugierige Kater
durch die offene Terrassentür in die Wohnung wagte,
in der die Siebenjährige lebt,
war’s vorerst vorbei mit der
Freiheit. Wie die Mutter des
Kindes im Gerichtssaal schilderte, hat sie die Katze „festgesetzt“, ins Badezimmer gesperrt und die MÜG alarmiert.
„Die Beamten rückten mit einer Amtstierärztin an, die die
Katze ins Tierheim Mentlberg
bringen ließ“, schildert Prantner. Die „U-Haft“ endete erst
nach dreieinhalb Wochen,
seither befindet sich Simba in
Hausarrest. „Bedingung für
Wie diese Katze war auch Simba in Gefangenschaft. Jetzt ist der Kater
wieder daheim, befindet sich aber bis zum Urteil in Hausarrest.
Folo: Imago
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die Entlassung aus dem Tierheim war, dass der Kater bis
zum Urteil in der Wohnung
bleiben muss“, erklärt die Anwältin.
Deren Mandatin hatte inzwischen mit lHilfe von Facebook herausgefunden, dass
vier bis fünf weitere Katzen
mit rötlichem Fell durch die
Wohngegend streunen. „Sie
weiß auch aus eigener Erfahrung, wie schnell eine Verwechslung passieren kann“,
erzählt die Anwältin: „So hielt
sie einmal eine bei einem Unfall verletzte Katze für Simba,
brachte sie zum Tierarzt und
ließ sie sogar operieren.“ Erst
danach habe die Angeklagte
festgestellt, dass das Unfallopfer nicht Simba war.
Die Verhandlung wurde
vertagt: Die Opferseite will
mehrere Zeugen aufbieten,
die in den vergangenen Jahren ebenfalls von Simba in
der Wohnanlage attackiert
worden sein sollen. Und „wir
haben die Ladung anderer
Besitzer rötlicher Katzen,
der Amtstierärzlin und einer
Mentlberger Tierpflegerin beantragt“. Die Pflegerin könne
nach Simbas U-Haft bestätigen, dass der Kater völlig
harmlos sei.