Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_10_5_Presse_OCR
- S.8
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Stadtblatt
„Mit Grünpfeil über die rote Ampel “, Seite 4, 5
Mit Grünpfeil übeı
Seit 1. Oktober gilt die
neue Straßenverkehrsordnung. Sie sorgt
auch in Innsbruck für
Diskussionen.
VON ÄGNES CZINGULSZKI
INNSBRUCK. Die Gesetzesnovelle zur Straßenverkehrsordnung ist am Samstag, den
ı. Oktober, in Kraft getreten.
Das schon im Vorfeld am
heißesten diskutierte Thema
betraf die RadfahrerInnen.
Sie haben an bestimmten
Kreuzungen die Möglichkeit,
bei Rot drüberzufahren oder
rechts abzubiegen. Allerdings
gibt es dafür zahlreiche Voraussetzungen!
Nur mit Zusatztafel
Zum einen muss die Kreuzung mit einer Zusatztafel
(grüner Pfeil) gekennzeichnet
sein, zum anderen muss der
oder die RadfahrerIn bei der
Kreuzung anhalten und sich
vergewissern, dass niemand
beim Fahren gefährdet wird.
Kreuzungen in Innsbruck
Auch in Innsbruck wurden im
Vorfeld schon einzelne Kreuzungen geprüft: zum Beispiel
die Kreuzung Innrain/Anichstraße/Blasius-Hueber-Straße
auf die Universitätsbrücke
(von Innrain Ost kommend)
oder die Kreuzung Amraser Straße/Roseggerstraße/
Pradler Straße (von Pradler
Straße oder Roseggerstraße
kommend). Bis eine solche
Kreuzung an die Novellierung
angepasst werden kann, muss
sie erst durch zahlreiche Instanzen - städtische Ämter,
Polizei etc. - geprüft werden.
Eine Umsetzung kann daher
mehrere Wochen bis Monate
dauern. Die Schilder, die be-
f
+
&I
nach Halt
>J
f
T
C
nach Halt
A
Die neuen Schilder für (einzelne)
Kreuzungen _ Screenshot Bundesgesetzblatt
nötigt werden, muss die Straßenerhalterin — in diesem Fall
die Stadt Innsbruck —- zur Verfügung stellen.
Auf Nachfrage bei der Polizei
wurde bestätigt, dass man den
Fokus vor allem auf die neue
Regelung bezüglich RadfahrerInnen legt und man gleichzeitig damit rechnet, dass es
zu mehr Unfällen kommt.
Günter Weber vom Stadtpolizeikommando Innsbruck:
„Das Rechtsabbiegen ist relativ ungefährlich. Eher ist die
; die rote Ampel
gerade Querung problematisch. Auf alle Fälle braucht es
sehr umsichtiges Fahren.“
Weitere Neuerungen
Verpflichtender Mindestabstand beim Überholen von
Rad- und E-ScooterfahrerInnen: im Ortsgebiet 1,5 Meter,
außerhalb 2 Meter Abstand
Zwei RadfahrerInnen dürfen
„Ich rechne künftig mit mehr
Unfällen. Auf alle Fälle braucht
es umsichtiges Fahren.“
GÜNTER WEBER (POLIZEI)
auch auf Straßen nebeneinander fahren, auf denen die
Höchstgeschwindigkeit mit
30 km/h beziffert ist (ausgenommen: Einbahnstraßen
gegen die Fahrtrichtung, Vorrangstraßen und Schienenstraßen). _ FußgängerInnen
müssen Ober- und Unterfüh-
rungen nicht mehr zwingend
benützen. Die Fahrbahn darf
auch in der Nähe von Oberund Unterführungen überall
gequert werden. Gehsteige
und Gehwege müssen in Zukunft nur dann benützt werden, wenn die Benützung
zumutbar ist. Wenn der Gehsteig beispielsweise vereist
ist, muss er nicht benützt
werden.
Haltende oder parkende Fahrzeuge dürfen in Zukunft nicht
mehr in Gehsteige, Gehwege
oder Radfahranlagen hineinragen.
In Zukunft können in der unmittelbaren Umgebung von
Schulgebäuden Schulstraßen eingerichtet werden. Die
Schulstraße wird in der Regel nur an Schultagen gelten
und nur zu Zeiten, zu denen
SchülerInnen bei der Schule
ankommen oder nach Hause
gehen. Die wichtigsten Re-
Seite 8 von 23
Die neue StVO sorgte schon im
Vorfeld für Diksussion
© Czingulszki
geln in einer Schulstraße: Kfz-
Verkehr verboten, Durchfahrt
mit Rad oder E-Scooter nur in
Schrittgeschwindigkeit, für
AnrainerInnen Zu- und Abfahrt in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Die wichtigsten Änderungen
auf einen Blick finden Sie via
QR-Code im Bild.