Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_10_7_Presse_OCR

- S.10

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022_10_7_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Kronenzeitung

Kronen
Zeitung

„Jede Heike aus Hannover darf bei Wahl mitmischen“, Seite 24
7.10.2022

Innsbruck 55

Wahlrecht

(1) Zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl des Bürgermeisters wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der
a)in der Stadt seinen Hauptwohnsitz hat,

b)vom

ht nicht

ist und

c)spätestens am Tag der W;hl das 16. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Das Vorliegen der

beurteilen.

gen nach Abs. 1 ist, abgesehen vom

56
Wählbarkeit

(1) In den Gemeinderat wählbar ist jeder Unionsbürger, der
a)in der Stadt seinen Hauptwohnsitz hat,

Tiroler Gemeinden _ ’

(1) Zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl des Bürgı

a)in der

de seinen H

Wahlrecht

nach dem Stichtag zu

aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur

b)vom Wahlrecht nicht

ist und

c)spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 ist, abgesehen vom
len.

z —

i tigt ist jeder L ger, der
hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde
vorübergehend ist,

nach dem Stichtag zu

Vergleich Innsbrucker Wahlordnung (o.) mit Gemeindewahlordnung (u.): Ein Passus fehlt!

Jede Heike aus Hannover
darf bei Wahl mitmischen

In Innsbruck ist jede(r) mit Hauptwohnsitz wahlberechtigt, auch

wenn er (sie) noch kein Jahr hier ist - in Rest-Tirol ist es anders!

rund 35.000 Studenten

nimmt in der Gemeindewahlordnung eine Sonderstellung ein: Denn in der
Landeshauptstadt darf jeder wählen — und zwar unabhängig davon, wie lange
er schon gemeldet ist. In
den restlichen 276 Gemeinden ist das anders geregelt.
Hier ist die Teilnahme an
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen an eine wesentliche Bedingung geknüpft: Mitmachen darf
nur, wer schon seit einem
Jahr in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat (siehe Faksimile).

Nicht nur theoretisch,
sondern auch praktisch
kann in Innsbruck also jeder Student, auch wenn er
nur für kurze Zeit in der
Stadt ist, das politische
Schicksal der Stadt mitbestimmen — und das gleich
für sechs Jahre! Wer diese
Regelung „verzapft“ und

Innsbruck mit seinen

<

PHILIPP NEUNER

Tiroler Politik
Inoffiziell

den entsprechenden Passus
in der Innsbrucker Gemeindewahlordnung einfach herausgelöscht hat, liegt
(noch) im Dunkeln. Tatsache ist: Das Ende naht —
und zwar schon im Innsbrucker Oktober-Gemeinderat.

Denn ein Antrag vom
„Team Gerecht“ wird mit
großer Wahrscheinlichkeit
eine Mehrheit finden. Die
„bürgerliche Allianz“ von
OVP, FPO, Für Innsbruck
hat 21 von 40 Stimmen, mit
den Kleinparteien und der

Seite 10 von 13

mutmaßlich halben SPO
wären es 25. Laut „Krone“-
Informationen reicht die
einfache Mehrheit. Geändert werden muss das Gesetz dann vom neuen Tiroler Landtag.

„Die Tatsache, dass in
Innsbruck Unionsbürger
bereits nach wenigen Monaten im Gegensatz zu allen anderen Tiroler Gemeinden über die Zukunft
der Stadt mitbestimmen
können, ist der Innsbrucker
Bevölkerung leider nur sehr
schwer zu erklären,
herrscht doch ganz allgemein bereits ein großer Unmut darüber, dass laut EU-
Recht sämtliche Unionsbürger wählen dürfen“, sagt
Team-Gerecht-GR Gerald
Depaoli. Bei der Diskussion
über diesen Antrag sei davon auszugehen, „dass gewisse Gemeinderatsfraktionen wohl um ihr politisch
angepeiltes neues Wählerpotenzial fürchten“.