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Jahr: 2022

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„Personalpolitik: Bürgermeister Willi in Kritik“, Seite online
15.10.2022

POLITIK

Personalpolitik: Bürgermeister Willi in Kritik

Ein noch vertraulicher Bericht des städtischen Kontrollamts lässt die Wogen der
Innsbrucker Gemeindepolitik hochgehen. Es geht um angebliche Begünstigung von
Rathauspersonal im Umfeld des Bürgermeisters. Nahezu alle Parteien fordern Aufklärung.

Die interne Kontrolle nahm speziell das Amt für Personalwesen, das
seit zwei Jahren unter neuer Leitung einer Amtsvorständin steht, in
den Blick. Sie ging im Sommer in Zeiten hoher Personalnot
neuneinhalb Wochen auf Urlaub, was stark kritisiert wird. Rückwirkend
soll ihre Wochenarbeitszeit reduziert worden sein, damit sie das
Zeitguthaben ansparen konnte.

Bürgermeister Georg Willi (Grüne) nimmt die Vorwürfe gelassen. Er
habe nichts Unrechtes getan, sagte er im Interview mit dem ORF Tirol.
Den Fall der Amtsvorständin und der rückwirkenden Verringerung
ihrer Wochenarbeitszeit erklärt er mit einem unbezahlten Urlaub. Dafür
sei eine Stundenreduktion notwendig gewesen.

Willi: „Habe keine neuen Zulagen erfunden“

Der Kontrollamtsbericht behandelte auch Sonderverträge für neue
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfeld des Bürgermeisters. Hier
sollen großzügige Verwendungszulagen zugesprochen worden sein.
Manche davon seien mit rund 1.400 Euro monatlich gleich hoch wie
jene der Magistratsdirektorin gewesen. Allgemein bekommen
Mitarbeitende mit viel Verantwortung eine Verwendungszulage.

Die hohen Zulagen sieht Willi als gerechtfertigt. Das Zulagensystem
habe es schon immer gegeben und sei auch von seinen Vorgängern so
genutzt worden, meint er. „Mitarbeiter in meiner unmittelbaren
Umgebung haben höchste Verantwortung in ihrem Tätigkeitsbereich“,
so Willi. Als Stadtoberhaupt brauche er sehr gutes Personal, das
praktisch rund um die Uhr zur Verfügung stehe. Aus diesem Grund
seien die Zulagen vertretbar.

Auch Vordienstzeiten stehen in Kritik

Im Bericht soll auch die Rede davon sein, dass bestimmten
Mitarbeitenden großzügig Vordienstzeiten angerechnet wurden.
Beispielsweise soll ein abgebrochenes Studium, eine Wahlkampfleitung
oder eine künstlerische Tätigkeit berücksichtigt worden sein. In einem
Fall wurden angeblich einem neuen Mitarbeiter inklusive seiner
Schulzeit 21 Jahre Vordienstzeit angerechnet.

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