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Jahr: 2022

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- S.10

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Tiroler Tageszeitung

„Für die Begegnungszonen braucht es dringend klarere Regelungen“,

(Leserforum) Seite 21

Für Begegnungszonen braucht
es dringend klarere Regelungen

Thema: Begegnungszonen.

esetzliche Voraussetzun-

gen in Begegnungszonen]lauten: „Fußgänger:innen
dürfen die gesamte Fahrbahn benutzen, ohne die
Fahrzeuglenker:innen dabei mutwillig zu behindern.
Fahrzeuglenker:innen dürfen
Fußgänger:innen weder gefährden noch behindern und
es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.“ Dieser
recht schwammige Gesetzestext wird unterschiedlich ausgelegt: Die freundliche Dame
vom Amt für Verkehrsrecht
Innsbruck meinte am Telefon: „Sie dürfen langsam über
die Straße gehen, wenn kein
Auto kommt.“

Der freundliche Streifenpolizist: „Ja, Sie dürfen langsam
und schräg über die Straße
gehen, wenn diese frei ist.
Herannahende Fahrzeuge
müssen Rücksicht nehmen.
Nein, Sie dürfen nicht auf der
Fahrbahn stehen und sich
mit jemandem unterhalten.“
Ich persönlich meine: Das
Benutzen der Fahrbahn als
Fußgänger:in schließt auch
ein darauf Gehen und Stehen
ein, so wie es eben auch am
Gehsteig erlaubt ist.

Da mir die Idee der Begegnungszonen gefällt, benutze
ich immer ganz bewusst die
Fahrbahn, um darauf zu gehen oder langsam und schräg
auf die gewünschte Straßenseite zu wechseln. Dabei er-

rege ich stets öffentliches
Aufsehen. Autolenker:innen
gestikulieren wild, hupen oder
beschimpfen mich („Du bist
wohl nicht ganz sauber?!“),
wenn sie mit geschätzten
40km/h daherbrausen und
„ihre“ Straße beanspruchen.
Müssten Autolenker:innen

E2R

Fahrzeuglenker nehmen zu wenig
Rücksicht auf Fußgänger.

Foto: imagp

nicht mit 20 km/h fahrend
danach trachten, mich als
Fußgängerin nicht zu behindern? Ich hüpfe dafür nicht
mutwillig vor ihr Fahrzeug
oder schlage mutwillig einen

Zickzackkurs ein.
Mein Fazit: Ein friedliches Begegnen von

Fahrzeuglenker:innen und
Fußgänger:innen auf einer
gemeinsam zu benutzenden
Fahrbahn braucht dringend
klarere gesetzliche Regelungen. Sonst wundert es nicht,
dass in Begegnungszonen alle
Fußgänger:innen am Gehsteig
bleiben und Autolenker:innen
ihr gewohntes Recht der Stärkeren beanspruchen.

Irmmgard Vindl, 6020 Innsbruck

„Ältere Anrainer benötigen Parkplätze“, (Leserforum) Seite 21

Ältere Anrainer benötigen Parkplätze

Thema: Parkplatzsituation in
Innsbruck.

L eider ist jene parkplatzsuchende Anwohnerin
aus Wilten nicht die Einzige,
die ihr Auto nicht mehr abstellen kann. Das Motto der
grün dominierten Stadtregierung „Autos raus aus der
Stadt“ mag Sinn haben, vergisst jedoch, dass nicht alle
Mitbürger körperlich in der

Lage sind, sich bei jedem
Wetter aufs Rad zu schwingen und damit auch noch
Lasten zu transportieren.
Innsbruck besteht nicht
nur aus jungen, gesunden
Radfahrern. Es gibt alte Menschen, gebrechliche, körperlich beeinträchtigte oder
einfach vorübergehend mobilitätseingeschränkte Personen, die froh sind, wenn
ihnen ihr Auto noch etwas

Mobilität verschafft. Mein
83-jähriger Vater, der nach
einem Unfall vor mehreren
Jahren auf Krücken angewiesen ist und in der Innenstadt (Marktgraben, kein Lift)
wohnt, erzählt oft, dass er
stundenlang warten oder herumkurven muss, bis endlich
ein Platz frei wird. Die beiden
Behindertenparkplätze in der
Nähe sind bald besetzt. Kürzlich fielen wieder Parkplät-

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ze durch Blumentröge am
Adolf-Pichler-Platz weg. Zumindest die AnwohnerInnen
sollten in Wohnnähe parken
können und auch Zulieferer
eine Parkmöglichkeit vorfinden.

6000 Radabstellplätze gut
und schön, aber vielleicht ist
es auch irgendwann genug?

Gabriele Mitternöckler
6020 Innsbruck