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Tiroler Tageszeitung

TirolerseTageszeitung

„Beweis zählt mehr als Datenschutz“, Seite 7

10.11.2022

Beweis zählt mehr als Datenschutz

Wer in Österreich Verkehrssünder anzeigt, darf Filmaufnahmen und Fotos vorlegen.

Von Nikolaus Paumgartten

Innsbruck —- Es sind zwei Urteile, die in Bayern viele feiern. Allen voran zeigen sich
die Fahrrad- und Fußgängerlobby erfreut über die jüngsten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtes Ansbach,
wonach es nicht illegal ist,
Falschparker zu fotografieren und bei der Polizei anzuzeigen. Bis dato herrschte
nämlich die Rechtsmeinung,
dass damit gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-
GVO) verstoßen würde. Das
Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte zwei Radfahrer mit einer Verwarngebühr
in der Höhe von je 100 Euro belegt, weil sie Bilder von
Falschparkern der Polizei geschickt hatten. Gegen diese
Verwarnung sind die beiden
nun erfolgreich vorgegangen.

Was in Bayern als richtungsweisendes Erkenntnis
gilt, ist in Österreich längst
geregelt. „Die Datenschutzgrundverordnung ist hier für
uns komplett unerheblich“,
erklärt Anton Hörhager vom
Strafamt der Landespolizeidirektion Tirol. Weil es kein Beweisverwertungsverbot gebe,

sei es im Verwaltungsstrafverfahren schlichtweg nicht
relevant, ob mit der Aufnahme möglicherweise gegen
die DSGVO verstoßen wurde.
Grundsätzlich dürfe jeder eine Anzeige bei einer Behörde
machen. In Innsbruck ist hier
etwa für den ruhenden Verkehr der Magistrat zuständig,
für nicht eingehaltene Fahrbzw. Abbiegeverbote oder
Fahrten gegen die Einbahn
das Strafamt der Polizei.

Und die Bürgerinnen und

werktags. Me-Fr
von 790 -1700 Uhr
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ß

Bürger machen durchaus
Gebrauch von ihrem Recht,
Verkehrssünder anzuzeigen,
berichtet Hörhager. „Wir erhalten laufend Kenntnis von
Übertretungen und führen
dann Ermittlungsverfahren,
bei denen die Angezeigten
Stellung nehmen können“,
erklärt Hörhager das Procedere. Gibt es Film- oder Fotoaufnahmen von der Übertretung,
dann ist die Angelegenheit
meist recht klar und es wird
gestraft. Streitet der Angezeig-

Wer falsch parkt, kann nicht nur von Magistrat oder Polizei belangt wer-

den, auch Privatpersonen dürfen Verkehrssünder anzeigen.

Foto: Böhm

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te ab, die Übertretung begangen zu haben, und lässt sich
die Übertretung nicht nachweisen, wird das Verfahren
letztlich ohne Verhängung einer Strafe eingestellt.

Matthias Nagler von der
Abteilung Rechtsdienste des
ÖAMTC hält den gesetzlichen
Rahmen in Österreich für Verkehrsanzeigen von Privaten
für in Ordnung, solange die
Anzeigen nicht systematisch
erfolgen. Immerhin wisse
er von Fällen, in denen eine
Person alleine Anzeigen im
dreistelligen Bereich gemacht
hat. „Grundsätzlich sollte die
Verkehrsüberwachung unserer Ansicht nach Aufgabe der
Polizei sein“, betont Nagler.
Er erinnert daran, dass man
als Anzeiger das gesamte Verfahren über als Zeuge geführt
wird und dabei auch von der
Polizei zur Zeugenaussage
geladen werden kann. Das
gilt auch für ein etwaiges folgendes Gerichtsverfahren.
Wer eine Anzeige erstattet,
sollte sich seiner Sache schon
sehr sicher sein, mahnt Matthias Nagler. Denn sonst läuft
man Gefahr, wegen Verleumdung selbst ins Visier der Justiz zu geraten.