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Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_11_16_Presse_OCR
- S.11
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Tiroler Tageszeitung
„Weiter Trubel um Wahlrecht“, Seite 27
Weiter Trubel
um Wahlrecht
Innsbruck - In allen Tiroler Gemeinden, nicht nur in
Innsbruck, dürfen Unionsbürger sofort nach Hauptwohnsitzmeldung auf Kommunalebene wählen - wenn
ihr Aufenthalt offensichtlich
nicht nur vorübergehend ist.
Für Studierende gilt somit
z. B. keineswegs ein Jahr Wartefrist. Von dieser rechtlichen
Klarstellung der Gemeindeabteilung auf 7T-Anfrage sehen
sich Grüne und NEOS bestätigt. Dass eine Gemeinderatsmehrheit genau eine solche
Wartefrist einführen will (die
offizielle Stellungnahme des
Landes steht noch aus), lässt
sie den Kopf schütteln.
Die grüne Klubobfrau Janine Bex zeigt sich daher erfreut,
dass eine „so schnelle und
eindeutige Klärung“ durch die
Gemeindeabteilung den „demokratiepolitischen Angriff
auf das Wahlrecht von UnionsbürgerInnen ausbremst“.
Sehr kritisch sehe sie, dass
die „Rechtsallianz aus FPÖ,
FI und ÖVP“ nicht mehr den
lang geübten Weg gehe, derartige Anträge an den Stadtsenat
und von dort zur juristischen
Abklärung an den Rechtsausschuss zu verweisen.
Als „genauso schockierend
wie offensichtlich“ bezeichnet
Susanna Riedlsperger, Landesvorsitzende der JUNOS,
die Motive von Antragsteller
Gerald Deapoli („Gerechtes
Innsbruck“) und der Fraktionen, die zustimmten: „Studierende sind die Wählergruppe,
bei denen die Parteien rechts
der Mitte tendenziell schlechter abschneiden. Diese jetzt
aus reinem Eigeninteresse von
ihrem Wahlrecht fernzuhalten, ist demokratiefeindlich
und des Gemeinderats nicht
würdig.“ Für Lukas Schobesberger, Vorsitzender der JU-
NOS-Studierenden und stellvertretender Vorsitzender der
ÖH Innsbruck, ist Depaolis
Vorstoß „peinlich“. (TT, md)
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