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Jahr: 2025

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Kronenzeitung

„Bausperre für 78 Grundstücke“, Seite 22

Bausperre für 78 Grundstücke

Im Eilverfahren verhängt Innsbrucks Koalition Bausperren über private Flächen, die größer

sind als 2500 m*°. Zweck der Aktion: Die Eigentümer sollen billig an die Stadt verkaufen.

amit die betroffenen
D Eigentümer nicht noch

schnell Grundteilungen durchführen und ihre
Flächen so dem Zugriff der
Stadt entziehen und einer
Quasi-Enteignung ZzuVvorkommen, zieht die Mitte-
Links-Koalition von BM Johannes Anzengruber ihren
Plan im Eilverfahren durch:
Eine Stunde vor Beginn der
regulären Gemeinderatssitzung am kommenden Donnerstag wurde eine Bauausschuss-Sitzung _ angesetzt,
obwohl vor einer Woche bereits eine stattgefunden hat.
Im Gemeinderat braucht der

Beschluss dann nur noch abgesegnet zu werden. Kommunisten, ALI und die Liste
Fritz verstärken voraussichtlich die 22 Stimmen der
Regierungskoalition.

Das Vorhaben hat eine
lange und auch kontroverse
Vorgeschichte, die 2018 für
die erste Regierungskrise
der damals noch jungen Regierung von BM Georg Willi
sorgte. Nach monatelangen
Diskussionen hatte sich der
Gemeinderat mehrheitlich
dagegen ausgesprochen. Der
umstrittene Plan sieht vor,
von den ins Auge gefassten
Flächen einen Teil — in der

Regel bis zu 50 Prozent — als
Vorbehaltsfläche für Sozialen Wohnbau auszuweisen.
Gleichzeitig wird eine Bebauungsplan-Pflicht erlassen. Die betroffenen Grundeigentümer sind quasi gezwungen, ihre Grundstücke
einer Verwertung zuzuführen, wobei sie nur über einen
Teil frei verfügen können.
Die als Vorbehaltsflächen
ausgewiesenen Teile müssen
an die Stadt bzw. an eine Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft verkauft werden —
zu weit günstigeren Konditionen, als sie auf dem freien
Markt erzielbar wären. Mit

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einer Bausperre sichert sich
die Stadt ab, dass sich der
Eigentümer nicht noch ein
Schlupfloch sucht.

Die Stadt hat bereits 78
Grundstücke _ ausgewählt.
Nach welchen Kriterien, ist
unklar. Beispielsweise bleiben andere riesige Flächen
im Stadtgebiet wie jene der
Barmherzigen Schwestern
im Nordosten der Stadt weiter unangetastet. Rechtlich
sind die Vorbehaltsflächen
im Raumordnungsgesetz gedeckt, „sofern der Grundbedarf an Wohnraum nicht anderweitig gedeckt werden
kann“. Philipp Neuner