Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023_05_10_Presse_OCR

- S.12

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023_05_10_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung

„Taskforce drehte 20 Airbnb-Wohnungen ab“, Seite 23

Taskforce drehte
20 Airbnb-Wohnungen ab

Negalen Kurzzeitvermietern in Innsbruck droht einiges an Ungemach:
Auch Finanz, Kriminalamt und Gewerbereferat werden eingeschaltet.

Von Denise Daum

Innsbruck - Jede Meldung ein
Treffer: Seit einem Jahr übermittelt ein Softwareunternehmen Verdachtsfälle an die
„Taskforce Airbnb“, um die
illegale Kurzzeitvermietung
in Innsbruck einzudämmen.
Treffer bedeutet, dass es sich
bei den gemeldeten Fällen
tatsächlich um Wohnungen
handelt, die an Touristen vermietet werden - illegal muss
das aber noch nicht sein. „Wobei, viele legale Möglichkeiten
zur Kurzzeitvermietung gibt
es in Innsbruck nicht“, sagt
Manfred Hirsch vom Referat
„Gebäude- und Wohnungsregister“. Er und sein Team
bilden die „Taskforce Airbnb“
(„Wir mögen den Begriff eigentlich nicht“).

Für eine legale Kurzzeitvermietung braucht es zunächst eine entsprechende
Widmung. Im reinen Wohngebiet ist Kurzzeitvermietung
grundsätzlich untersagt. In
Igls beispielsweise ist — bis auf
wenige Ausnahmen — Airbnb
nicht möglich. Anders verhält
es sich bei Wohnungen, die
im Mischgebiet liegen, etwa
in der Altstadt oder der Mandelsbergerstraße. Will man in
diesen Gebieten kurzzeitvermieten, benötigt man zudem
eine baurechtliche Bewilligung. Für eine Nutzungsänderung braucht es wiederum
die Zustimmung aller Miteigentümer — die nur schwer
zu bekommen ist.

Zurück zu den Treffer-Meldungen. Erhält die Taskforce
einen Datensatz, beginnt
ein mühsames Ermittlungsverfahren. „Wir nehmen das
Gebäude vom Keller bis zum

Dachboden baurechtlich auf.
Das allein bedeutet zwei bis
drei Stunden Arbeit“, erklärt
Hirsch. Dann müssen den
Wohnungen Bewohner zugewiesen werden. Das klingt
einfacher, als es ist, und geht
nicht auf Knopfdruck.

Um illegale Kurzzeitvermietung zu beweisen, müssen
die städtischen Mitarbeiter
Touristen vor Ort antreffen.
„Die meisten reagieren verständnisvoll, wenn wir sie ansprechen“, sagt Hirsch. Auch
die Wohnungseigentümer
seien zu fast 100 Prozent kooperativ, müssten zunächst
aber beruhigt werden. „Sie
fragen uns, was sie machen
sollen, weil sie die nächsten
Wochen voll gebucht sind.“
Unmittelbar gesperrt werde
die Wohnung nicht. Die Kurzzeitvermietung wird erst per
Bescheid untersagt. 20 der-

A"l‘

Q airbnb

e

, Viele legale

Möglichkeiten zur
Kurzzeitvermietung
gibt es in Innsbruck
nicht.“

Foro: M Ruchg

Manfred Hirsch
(Taskforce Airbnb)

artige Bescheide sind bislang
rausgegangen: „Kein Einziger
davon wurde beeinsprucht.
Das spiegelt die gute Qualität
unserer Arbeit wider“, sagt
Hirsch.

Wer bei illegaler Kurzzeitvermietung erwischt wird,
für den wird es übrigens auf
mehreren Ebenen unge-

nnsbruck

Gesponser“

AirbnbD

Seite 12 von 48

mütlich. Die Mitarbeiter des
„Gebäude- und Wohnungsregisters“ informieren die
Finanzpolizei, die Taskforce
Sozialleistungsbetrug des
Bundeskriminalamts, das Gewerbereferat, das Land Tirol.
Das heißt, der Vermieter wird
auf Herz und Nieren geprüft.
Im Rahmen der Ermittlung
sei auch einmal ein schwerer
Sozialbetrug aufgedeckt worden, weiß Hirsch.

Obwohl es für Airbnb-Anbieter in Innsbruck immer
enger wird, gehen die Zahlen
nach oben. „Das haben wir
nicht erwartet“, sagt Hirsch.
Die Community sei sehr gut
vernetzt und beweglich.

Die Zusammenarbeit mit
dem Softwareunternehmen
war auf ein Jahr beschränkt.
Die Stadtpolitik muss nun
entscheiden, ob es in die Verlängerung geht.

Foto: Falk